Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/88: Revision der Biozidprodukteverordnung (VBP) · 12 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung VBP; Vernehmlassung 2019

Medizinal- und Laborbereich: Die im Labor- oder Medizinalbereich eingesetzten Thermopapiere müssen verschiedene technische Spezifikationen erfüllen. Wo Messdaten aufgezeichnet oder dargestellt werden, müssen die Papiere besonders empfindlich sein, eine hohe Auflösung gewährleisten und über längere Zeit zu Dokumentationszwecken archiviert werden können. Exemplarisch ist die Aufzeichnung der elektrischen Aktivitäten der Herzmuskelfasern (EKG) zu erwähnen. Mess- und Analytikgeräte im Medizinal- und Laborbereich haben einen vergleichsweise langen Lebenszyklus und die Thermodruckeinheit ist oft nur ein kleiner, integraler Bestandteil dieser Geräte. Bei älteren Geräten kann die Drucktechnologie nicht ohne weiteres auf die neuen Papiere umgestellt werden und ein sofortiger Ersatz der ansonsten noch funktionsfähigen Geräte wäre unverhältnismässig. Patientenarmbänder im Spitalbereich sind ein weiteres Anwendungsbeispiel mit zusätzlichen technischen Spezifikationen. Sie enthalten personalisierte Information, die trotz Einwirkung von Wärme und Feuchtigkeit (Hautkontakt) jederzeit zuverlässig ablesbar sein muss.

Selbstklebeetiketten: Sie werden in unterschiedlichsten Spezialanwendungen eingesetzt, so bspw. im Laborbereich, in der Logistik (Transport) und im Detailhandel, wo sie zur Kennzeichnung von abgepackten Produkten oder im «self-picking»-Bereich (Früchte/Gemüse) verwendet werden. Auch Selbstklebeetiketten haben im Vergleich zu herkömmlichen Thermopapieren (Kassenzettel, Zahlungsbelege, etc.) zusätzliche technische Spezifikationen. Sie weisen eine komplexere Grundstruktur auf. Einerseits eine untere Klebeschicht, welche die Haftung an Gegenständen gewährleistet und anderseits in vielen Fällen auch eine zusätzliche Schutzschicht auf der Oberfläche (Top-Coating), welche die Beständigkeit und den Schutz der bedruckten Etiketten in verschiedenen Anwendungssituationen gewährleistet. Hier sind bspw. Etiketten auf Tiefkühlprodukten zu erwähnen, welche niedrigen Temperaturen und Feuchtigkeit ausgesetzt sind.

Eintritts- und Fahrscheine mit Zusatzfunktion: In diesen Anwendungsbereichen gibt es sowohl einfache Ausführungsformen (vergleichbar mit Kassenzetteln) wie auch Ausführungen, die zusätzliche technische Spezifikationen aufweisen, weil sie Zusatzfunktionen erfüllen. In der Übergangsfrist wird deshalb die Zusatzfunktion explizit als Kriterium genannt. Bsp. für Zusatzfunktionen sind Berechtigungen (Codes) zum Eintritt, Personalisierte Information wie bspw beim Boarding Pass im Flugverkehr, Sicherheitsstandards, Fälschungsschutz.

Es ist geplant die betroffenen Kreise über die vorgeschlagene zusätzliche Übergangsfrist rasch zu informieren und bis zu deren Inkrafttreten allfällige Vollzugsmassnahmen zum Verwendungsverbot ab 1.6.2020 auf die Bereiche zu fokussieren, die durch die Übergangsfrist nicht tangiert werden.

Erläuterungen zu den Änderungen in der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV)

Art. 71 Abs. 2:

Bezüglich der Zusammensetzung des Steuerungsausschusses verweist dieser Absatz neu auf Artikel 77 ChemV, womit auch wieder das BAG in den Steuerungssausschuss integriert ist.

In der Botschaft zum Chemikaliengesetz (ChemG, SR 813,1)15 kommt zum Ausdruck, dass die Anmeldestelle und die Zulassungsstelle unter der «strategischen Leitung eines Steuerungsausschusses» stehen. Mit der vorliegenden Revision soll die Zusammensetzung des Steuerungsausschusses in beiden Verordnungen harmonisiert werden.

15 BBl 2000 690, 736