Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/9: Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister · 16 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.287294 / 235.1/2019/00019
5.1.3 Weitere Bemerkungen
Eine politische Partei68 vertritt die Ansicht, dass die Handelsregistergebühren auch wirklich kostendeckend sein müssen, damit nicht der Steuerzahler belastet werde.
2 Organisationen69 machen darauf aufmerksam, dass die Reduktion der Gebühren nicht zu einer Verschlechterung oder Verlangsamung der Leistungen der kantonalen Handelsregisterämter führen dürfe.
2 Organisationen70 möchten, dass alle Handelsregisterdaten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Ein Teilnehmer71 fordert die Abschaffung der Handelsregistergebühren und schlägt die Finanzierung des Handelsregisters über Steuereinnahmen vor.
5.2 Bemerkungen zur Gebührenpflicht (Art. 1 E-GebV-HReg)
Ein Teilnehmer72 möchte klargestellt haben, dass nur die Rechtseinheit gebührenpflichtig ist.
5.3 Bemerkungen zu den Gebührenansätzen (Art. 3 E-GebV-HReg)
2 Kantone73 sind dafür, in der Verordnung nur einen Gebührenrahmen vorzusehen. Diese Variante schlägt auch Frau Prof. Isabelle Häner in ihrem Gutachten vor.
6 Kantone74 möchten den bisherigen maximalen Stundenansatz beibehalten oder gar erhöhen.
5.4 Bemerkungen zur Gebührenreduktion bei elektronischem Geschäftsverkehr (Art. 4 E-GebV-HReg)
Für 2 Kantone75 ist der Anreiz einer Gebührenreduktion nachvollziehbar, auch wenn der Aufwand gleichbleibt.
Für 8 Kantone76 ist eine Gebührenreduktion bei elektronischem Geschäftsverkehr nicht gerechtfertigt.
2 politische Parteien77 und 7 Organisationen78 begrüssen eine Gebührenreduktion bei elektronischem Geschäftsverkehr. 5 Organisationen79 sind jedoch der Ansicht, dass ein Mindestprozentsatz für die Reduktion vorgesehen werden müsse.
68 SP, S. 2.
69 EXPERTsuisse, S. 3 / VbN, S. 2.
70 Opendata, S. 2 / Swiss Data Alliance, S. 2.
71 Oldani, S. 1.
72 VbN, S. 2.
73 FR, S. 5 / SG, S. 20.
74 LU, S. 6 / SG, S. 20 / SO, S. 6 / TG, S. 4 / ZG, S. 2 / ZH, S. 13.
75 LU, S. 6 / NW, S. 8.
76 GE, S. 7 / NE, S. 5 / OW, S. 5 / SZ, S. 13 / UR, S. 3 / VS, S. 2 / ZG, S. 2 / ZH, S. 13.
77 FDP, S. 1 / GLP, S. 1.
78 economiesuisse, S. 2 / HKBB, S. 1 / SFTI, S. 1 / SwissHoldings, S. 2 / TREUHAND|SUISSE, S. 2 / VbN, S. 2 / VSEI, S. 1.
79 economiesuisse, S. 2 / HKBB, S. 1 / SFTI, S. 1 / SwissHoldings, S. 2 / TREUHAND|SUISSE, S. 2.