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Vernehmlassung 2019/9: Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister · 16 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.287294 / 235.1/2019/00019

Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 20. Februar 2019 eine Vernehmlassung zur Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 27. Mai 2019. Die Kantone, die politischen Parteien sowie weitere interessierte Organisationen können sich zu den Entwürfen und zur Frage, ob eine formelle gesetzliche Grundlage im Steuerrecht geschaffen werden soll, damit die Steuerbehörden eintragungspflichtige Rechtseinheiten systematisch den Handelsregisterbehörden melden müssen, äussern.

Änderung der Handelsregisterverordnung

Der Entwurf wurde von allen Vernehmlassungsteilnehmern im Grundsatz begrüsst. Eine gewisse Uneinigkeit besteht bei der Aufsichtstätigkeit und bei der Anmeldung durch bevollmächtigte Dritte.

Änderung der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister

Die Senkung der Handelsregistergebühren wurde unterschiedlich aufgenommen. Nur wenige Kantone sind mit der Senkung im vorgeschlagenen Umfang einverstanden. Die Mehrheit der Kantone und eine einzige Organisation lehnen eine Senkung der Gebühren generell oder in der vorgeschlagenen Höhe ab. Dagegen begrüssen alle teilenehmenden politischen Parteien und eine grosse Mehrheit der Organisationen die mit der Revision angestrebte Einhaltung der Kostendeckung bei den Handelsregistergebühren.

Formelle gesetzliche Grundlage im Steuerrecht zur Meldung von eintragungspflichti-

gen Rechtseinheiten

Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Steuerrecht wird mehrheitlich begrüsst.

1 Allgemeines

1.1 Überblick

Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister dauerte vom 20. Februar 2019 bis zum 27. Mai 2019. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 26 Kantone, 3 politische Parteien und 17 Organisationen sowie ein weiterer Teilnehmer. Insgesamt gingen damit 47 Stellungnahmen ein.

Eine politische Partei und 4 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.1

1 Schweizerische Volkspartei SVP / Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD / Schweizerischer Arbeitgeberverband / Schweizerischer Gemeindeverband / Schweizerischer Städteverband.