Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/10: Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug) · 86 Seiten
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5 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 29. Januar 2020 zur Legislaturplanung 2021 – 2023 angekündigt. In den Jahreszielen des Bundesrates 2019 ist für das Massnahmenpaket (Vorlagen 1 und 2) folgendes vorgesehen: «Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Strafgesetzbuches für mehr Sicherheit bei gefährlichen Tätern (in Erfüllung der Mo. Rickli 11.3767, RK-N 16.3002, Caroni 16.3142, Guhl 17.3572) eröffnet.»181
6 Personelle und finanzielle Auswirkungen
6.1 Auswirkungen für den Bund
6.1.1 Vorlage 1 (StGB)
Der Strafvollzug betrifft primär die Kantone, weshalb keine direkten finanziellen und personellen Auswirkungen auf den Bund zu erwarten sind.
Mit dem Ausbau der Bewährungshilfe und der Weisungen gemäss dem Vorschlag des Bundesrates ist eine eher kleine technische Anpassung des Strafregisters
(VOSTRA) verbunden. Es ist mit einmaligen Kosten von maximal 150 000 Franken zu rechnen, deren Finanzierung mit den bestehenden Mitteln im BJ sichergestellt werden kann.
6.1.2 Vorlage 2 (JStG)
Die in der Vorlage 2 vorgeschlagenen Neurungen werden keine personellen Auswirkungen auf den Bund haben.
Im Strafregisterinformatiksystem werden je nach Detailregelung des Vorbehalts Anpassungen notwendig sein. Der vorgeschlagene Vorbehalt im Grundurteil sollte keinen Informatikaufwand nach sich ziehen. Die Regelung, wonach der Vorbehalt in ein neues Urteil aufzunehmen ist (Art. 15a Abs. 3 und 25a Abs. 3 VE-JStG), hat indessen zur Folge, dass neu auch Jugendurteile in das Strafregister aufzunehmen sind, die bisher nicht aufgenommen wurden. Es muss daher auch definiert werden, welche Behörden während welcher Zeit diese Informationen einsehen dürfen. Damit verbunden sind neue Fristberechnungen im Strafregister und die Anpassung von Schnittstellen zu anderen Datenbanken. Die im VE-JStG vorgeschlagene Regelung würde einen Informatikaufwand des ISC-EJPD von rund 160 000 Franken nach sich ziehen, der mit den bestehenden Mitteln finanziert werden kann.
6.2 Auswirkungen für die Kantone
6.2.1 Vorlage 1 (StGB)
Durch die Umsetzung der Motion 17.3572 Guhl (Längeres Prüfungsintervall nach drei negativen Prüfungen der Verwahrung) sollte sich der administrative Aufwand für die Überprüfung der Verwahrung verringern.
Die Bündelung der Zuständigkeiten bei Aufhebung, Änderung und Verlängerung einer Massnahme bei einem Gericht dürfte finanzielle und personelle Mehraufwände
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