Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/11: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 13 Seiten

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Artikel 77f Leistungsvereinbarungen bei Abgeltungen und Finanzhilfen

Die Eidgenössische Qualitätskommission schliesst mit den von ihr beauftragten und unterstützten Dritten Leistungsvereinbarungen ab. Infrage kommt beispielsweise die Stiftung Patientensicherheit Schweiz, die ein Projekt nach Artikel 58c nKVG durchführt.

Nur eine systematische Beurteilung des Projektvorschlags ermöglicht die Analyse des Handlungsbedarfs, der Massnahmen sowie die Prioritätensetzung und die Effizienz im Mitteleinsatz (Verhältnismässigkeit). Für die Auftragsvergabe braucht es deshalb klare Kriterien und Spielregeln sowie Anforderungsprofile. Darin ist festgehalten, wie die Auftragsnehmenden vorzugehen haben und welche Qualifikationen sie mitbringen müssen. Die Eidgenössische Qualitätskommission muss bei einem Auftrag an einen Dritten die Mindestanforderungen an ein Nationales Programm in jedem Einzelfall festhalten.

Buchstabe a

Die Leistungsvereinbarungen regeln Einzelheiten im Hinblick auf die Ausrichtung der Abgeltungen und Finanzhilfen und die zu erfüllenden Aufgaben.

Buchstabe b

Die Leistungsvereinbarungen enthalten eine Beschreibung der zu erreichenden Projektziele sowie einen Plan, wie die geplanten Ziele realisiert werden können.

Buchstabe c

Die Methode zur Zielerreichung muss verbindlich, strukturiert und nachhaltig ausgestaltet sein. Sie orientiert sich an einem Regelkreissystem wie beispielsweise dem Plan-Do-Check-Act-Zyklus (PDCA-Zyklus).

Buchstabe d

In der Leistungsvereinbarung wird auch der Umgang mit der Datenerhebung, -bearbeitung und Weitergabe durch Dritte näher geregelt.

Buchstabe e

In der Leistungsvereinbarung wird auch die Zielerreichung überprüft.

Buchstabe f

Im Weiteren werden die Details im Hinblick auf die Ausrichtung der Abgeltungen und Finanzhilfen durch den Bund festgehalten, so zu Umfang, Dauer und Terminen der Beitragsgewährung.

Buchstabe g

Die Leistungsvereinbarungen enthalten auch Informationen zu den Modalitäten zur Zahlung der Finanzhilfen.

Buchstabe h

In den Leistungsvereinbarungen wird auch geregelt, was geschieht, wenn die Aufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllt werden.

Buchstabe i

Bei längerfristig übertragenen Aufgaben und unterstützten Projekten müssen die Dritten zudem periodisch über den Stand der Umsetzung Bericht erstatten.

Buchstabe j

Die Gesuchsteller müssen das Budget und die Rechnungslegung periodisch vorlegen.