Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 48 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VREG
1 Einführung
Die Motion 17.3636 der UREK-S «Dringender Handlungsbedarf beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten» wurde mit dem Wortlaut «Der Bundesrat wird beauftragt, ein optimiertes System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten zeitnah umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass auch Online-Händler und Importeure das System in der Schweiz nicht mehr unterlaufen können. Dabei soll der Vollzug primär privatrechtlich und der administrative Aufwand möglichst gering sein» am 27. September 2018 angenommen. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, die hier vorliegende Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG, SR 814.620) auszuarbeiten.
1.1 Ausgangslage
Seit 1. Juli 1998 ist die VREG in Kraft. Sie verpflichtet den Handel, ausgediente elektrische und elektronische Geräte, welche sie in ihrem Sortiment führen, kostenlos zurückzunehmen, insbesondere Geräte der Unterhaltungselektronik, der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Haushaltgeräte und Leuchtmittel. Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeure müssen Geräte der von ihnen hergestellten oder importierten Marken kostenlos zurücknehmen. Für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher gilt die Rückgabepflicht von Elektroaltgeräten (EAG). Die VREG setzt Mindestkriterien für die umweltverträgliche Entsorgung von Geräten fest, insbesondere den Stand der Technik.
Bereits vor Inkrafttreten der VREG hatte die Privatwirtschaft auf freiwilliger Basis die Finanzierung der Kosten des Recyclings für Kühlgeräte sowie Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie aufgebaut. Die Kombination des bestehenden privatwirtschaftlichen freiwilligen Finanzierungssystems mit den Vorschriften der VREG war die Grundlage für ein erfolgreiches Geräterecycling in der Schweiz. Endverbraucherinnen und Endverbraucher können seitdem ihre ausgedienten Geräte an Verkaufspunkten und Sammelstellen zurückgeben. Dadurch gelangten stets wachsende Mengen von Altgeräten in die Sammelstellen statt in den Siedlungsabfall und konnten so dem Recycling zugeführt werden.
Die Sammelmengen und Recyclingquoten für ausgediente elektrische und elektronische Geräte stiegen kontinuierlich. Insgesamt wurden im Jahr 2018 rund 126‘000 Tonnen Elektro- und Elektronikschrott gesammelt, das sind rund 15 kg pro Kopf der Wohnbevölkerung. Damit erreicht die Schweiz eines der besten Sammel- und Verwertungsresultate weltweit. Die Geräte werden zum allergrössten Teil in Recyclingunternehmen in der Schweiz nach dem Stand der Technik verwertet. Die Altgeräte sind eine wichtige Quelle für Sekundär-Rohstoffe (z.B. Eisen, Aluminium, Kupfer oder Gold). Die dabei teilweise entstehenden komplexen Metallgemische müssen anschliessend in spezialisierten Firmen pyro- oder hydrometallurgisch aufgetrennt werden.
Drei privatwirtschaftliche Branchensysteme nehmen gegenwärtig das operative Geschäft betreffend Finanzierung der Separatsammlung und Verwertung wahr. Die Betreiber des freiwilligen Finanzierungssystems sind:
- SWICO Recycling1 für die Bereiche Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik so-
wie Unterhaltungselektronik;
- SENS eRecycling2 für Haushaltgeräte, Elektrowerkzeuge sowie elektrische oder elektro-
nische Sport- und Freizeitgeräte und Spielzeug;
- SLRS3 für Leuchten und Leuchtmittel.
1 SWICO: Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz www.swico.ch; Recyclingorganisation; www.swicorecycling.ch
2 SENS eRecycling: Stiftung SENS; www.erecycling.ch
3 SLRS: Stiftung Licht Recycling Schweiz; www.slrs.ch 4/48 054.11-00049/00005/00002/S285-0786