Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 48 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VREG
Der Grossteil der Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeure von Geräten ist einem oder mehreren dieser drei Betreiber angeschlossen. Sie bezahlen im Voraus für die von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte einen freiwilligen Beitrag (vorgezogener Recyclingbeitrag; VRB), was den Betreibern die Mittel verschafft, die Sammlung und die Verwertung der Geräte zu finanzieren. Die VRB-Tarife werden von den Betreibern des Finanzierungssystems individuell periodisch überprüft und festgelegt. Die Tarife richten sich nach den Erfahrungen über Rücklaufraten und Entsorgungskosten. Die VRB selber sind jeweils im Verkaufspreis eines elektrischen oder elektronischen Gerätes inbegriffen.
Mehr als die Hälfte der Geräte wurde in den letzten Jahren nicht bei Verkaufsstellen (also den Rücknahmepflichtigen), sondern bei öffentlichen Sammelstellen zurückgegeben. Das dichte Netz von mehr als 500 öffentlichen Sammelstellen in der Schweiz ergänzt die Rückgabemöglichkeit beim Handel und wird z.B. von Gemeinde-Werkhöfen und Abfallverbänden betrieben. Damit wird der Handel von der Rücknahme der EAG stark entlastet. Die Sammelstellen haben Verträge mit einem oder mehreren der drei Betreiber des freiwilligen Finanzierungssystems, die es ihnen ermöglichen, die gesammelten Geräte gratis zur Entsorgung abholen zu lassen.
Das heutige Zusammenspiel von rechtlichen Regelungen und freiwilligen Leistungen der Entsorgungs- und Finanzierungssysteme für EAG hat sich bewährt und grosse Erfolge errungen.
1.2 Gründe für die Revision
In den letzten Jahren hat sich allerdings ausgelöst durch Interventionen verschiedener Akteure die Notwendigkeit einer Revision der Verordnung aufgedrängt. Im Vordergrund steht neben der Verwirklichung des Kreislaufwirtschaftsmodells das Schliessen von offensichtlichen Finanzierungslücken beim freiwilligen Finanzierungssystem. Die Politik hat den Ball aufgenommen und mittels parlamentarischem Vorstoss und der darauffolgenden Annahme einer entsprechenden Motion die Revision angestossen (siehe auch 1.3).
Hauptgründe der Finanzierungslücken sind:
• Herstellerinnen und Hersteller, Importeure sowie Händlerinnen und Händler von elektrischen und elektronischen Geräten, die nicht einem freiwilligen Branchensystem für die Finanzierung angeschlossen sind: Obwohl auch diese Herstellerinnen und Hersteller, Importeure sowie Händlerinnen und Händler EAG kostenlos zurücknehmen und auf ihre Kosten entsorgen, entsteht ein Marktnachteil für Herstellerinnen und Hersteller, Importeure sowie Händlerinnen und Händler, die dem freiwilligen Finanzierungssystem angeschlossenen sind, weil der Anteil zurückgenommener EAG in aller Regel kleiner ist als die Menge der verkauften Geräte. Damit gelangen viele EAG, welche ohne VRB verkauft wurden, in die Entsorgungskanäle des freiwilligen Finanzierungssystems, was zu einem Einnahmeverlust der Finanzierungssysteme führt.
• Direkteinkäufe von elektrischen und elektronischen Geräten im Ausland: Auch so gelangen viele Geräte ohne VRB auf den Schweizer Markt und werden schliesslich in der Schweiz entsorgt, ohne dass die Entsorgung vorfinanziert ist.
• Eine stetig steigende Zunahme von Online-Einkäufen von elektrischen und elektronischen Geräten bei Händlerinnen und Händlern im Ausland: Diese Geräte gelangen ohne VRB auf den Schweizer Markt, werden aber schliesslich in der Schweiz entsorgt.
Diverse Akteure haben zuhanden des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) weitere Kritikpunkte am heutigen freiwilligen Finanzierungssystem vorgebracht:
Die öffentlichen Sammelstellen z.B. monieren zu niedrige Entschädigungen ihrer Sammeltätigkeit von EAG, was zu Quersubventionierungen dieser Rücknahme auf Kosten der für die Siedlungsabfallentsorgung vorgesehenen Grundgebühr führe. Das Verursacherprinzip werde so teilweise ausgehebelt. Auch Entsorgungsunternehmen beurteilen ihre Entschädigungen für
5/48 054.11-00049/00005/00002/S285-0786