Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 48 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VREG

das Recycling als zu niedrig, was zusätzlich Investitionen in die Verbesserung des Standes der Technik hemme oder gar verhindere.

Kritisch hinterfragt wird von einigen Akteuren auch die gesamthaft mangelnde Transparenz der Zuteilung der Materialströme auf die Entsorgungsunternehmen sowie der Finanzierungsströme. Weiter sei fraglich, ob die Zuteilung der EAG auf die verschiedenen Akteure dem freien Markt entspreche und in wie weit es drei Betreiber für ein freiwilliges Finanzierungssystem brauche, was die Verwaltungskosten des Systems unnötig erhöhe.

Die Freiwilligkeit einer Branchenlösung stösst vor diesem Hintergrund an ihre Grenzen.

1.3 Bisherige Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit der Revision

Der erste Entwurf für eine Totalrevision der VREG, welcher im Jahr 2013 in die Anhörung ging, enthielt zur Lösung des Problems ein Obligatorium zur Vorfinanzierung der Entsorgung, wie dies im Artikel 32abis Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) vorgesehen ist. Gleichzeitig wurde eine Ausnahmemöglichkeit vom Obligatorium vorgeschlagen für Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeure, die einem freiwilligen Finanzierungssystem angeschlossen sind. Die Betreiber des freiwilligen Finanzierungssystems äusserten sich zu diesem Vorschlag während der Anhörung ablehnend, weitgehend ablehnend äusserten sich ebenfalls die Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeure als Konventionsunterzeichner des freiwilligen Finanzierungssystems.

Das BAFU führte nach der Anhörung diverse Workshops und Gespräche mit den betroffenen Akteuren (Recycler, Betreiber des freiwilligen Finanzierungssystems, Handel, Importeure, Kantone, Konsumentenvertreter) durch. Es ging dabei um die konkrete Umsetzung der vom BAFU vorgeschlagenen Revision.

Es zeigte sich, dass die im Anhörungsentwurf vorgeschlagene Finanzierungsart in der Praxis nicht realisierbar ist; dies aus Gründen der gegenseitigen Abhängigkeiten und wegen eines zu erwartenden Betriebsdefizites bei der vom Bund für die Erhebung der obligatorischen Gebühr beauftragten privaten Organisation.

Im Dezember 2016 schliesslich reichte Ständerat Peter Hegglin das Postulat 16.3994 «Elektro- und Elektronikaltgeräte. Kostendeckende und verursachergerechte Finanzierung der Sammelstellen» ein. Der Postulant befand, dass die öffentlichen Sammelstellen nicht genügend finanzielle Entschädigung für ihren Aufwand bekommen, was zu einer Quersubventionierung durch die Grundgebühr führe.

Nach weiteren parlamentarischen Diskussionen und Anträgen wurde im September 2018 die Motion UREK-S 17.3636 «Dringender Handlungsbedarf beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten» in abgeänderter Form vom Ständerat angenommen. Sie hat folgenden Wortlaut:

«Der Bundesrat wird beauftragt, ein optimiertes System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten zeitnah umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass auch Online-Händler und Importeure das System in der Schweiz nicht mehr unterlaufen können. Dabei soll der Vollzug primär privatrechtlich und der administrative Aufwand möglichst gering sein».

Mit dem Wortlaut der Motion sind die inhaltlichen Eckpunkte des optimierten Rücknahmesystems festgelegt und die geforderte zeitnahe praktische Umsetzung der Motion gibt eine Anpassung mit einer Verordnungsänderung vor.

Die vorliegende Revision der VREG sieht eine optimierte Finanzierungslösung vor, welche alle Herstellerinnen und Hersteller, Importeure und den Handel einbindet. Sie belässt den Vollzug weitestgehend auf privatwirtschaftlicher Seite, soweit dies unter den Vorgaben des übergeordneten Rechts zulässig ist.

6/48 054.11-00049/00005/00002/S285-0786