Ergebnisbericht GUMV
Vernehmlassung 2020/25: Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich · 40 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Totalrevision GUMV
f. Psychologinnen und Psychologen: zur Abklärung von persönlichen Eigenschaften wie Charakter, Verhalten, Intel- ligenz, Vorlieben oder Begabungen (Art. 31 Abs. 1 Bst. b GUMG).
Allgemeine Bemerkungen
SO und Interpharma erachten die Regelung als sinnvoll. VD, CURML und SGRM sind der Ansicht, die Regelung sei unnötig: Alle Personen ab 18 Jahren sollten solche Tests in Anspruch nehmen dürfen, ohne auf die Veranlassung durch eine Gesundheitsfachperson angewiesen zu sein.
Veranlassung von Tests
Für ZH, FMH und Gensuisse ist es nicht sinnvoll, anderen Fachpersonen als Ärztinnen und Ärzten die Veranlassung entsprechender Untersuchungen zu erlauben, da die Untersuchungsergebnisse auch pa- thologische resp. behandlungspflichtige Resultate zutage fördern könnten.
FMH fordert die Streichung der Buchstaben b-f, falls dies nicht umgesetzt werde, die Streichung des Buchstaben f oder - falls keine Streichung erfolge – ein Verbot der Mitteilung von Überschussinforma- tionen, der Veranlassung von Untersuchungen bei urteilsunfähigen Personen und von pränatalen Un- tersuchungen sowie von Untersuchungen zur Familienplanung. Auch VS, HUG, SGMG und USB for- dern ein Verbot der Veranlassung von Untersuchungen an Urteilsunfähigen und von pränatalen Unter- suchungen sowie der Mitteilung von Überschussinformationen. FMH, HUG, SGMG, USB und uni- medsuisse fordern eine Regelung dazu, wer für die Mitteilung des Ergebnisses verantwortlich ist. VS, HUG, SGMG und USB wollen zudem, dass nur Untersuchungen veranlasst werden dürfen, die einfach interpretierbar und leicht vermittelbare Ergebnisse liefern. Kiwu findet die Öffnung der Veranlassung problematisch, fragt sich indes, weshalb die Zahnärztinnen und Zahnärzte hier nicht als mögliche Ver- anlassende erwähnt werden. VD bemerkt, dass Tests zu physiologischen Eigenschaften im Bereich von Ernährung, Sport und Bewegung sowie Intelligenz keine zuverlässigen Tests darstellen und diese nur kommerziellen Zwecken dienen würden und fordert, diese Tests aus den Buchstaben d-f zu streichen. SMVS fordert, dass Tests im Bereich Sport und Bewegung systematisch bewilligt werden. Wie FMH fordern auch FAMH, SGMG, SMVS und USB die Streichung der Erlaubnis zur Veranlassung von Tests im Bereich Verhalten und Intelligenz. FAMH, FMH und SGMG befürchten, dass entsprechende Abklä- rungen zu Fehlinterpretationen führen und erachten es als äusserst kritisch, wenn solche wenig quali- tätsgesicherten Resultate in die medizinische Entscheidungsfindung Eingang finden. SMVS rät alterna- tiv zu einer Überprüfung durch Psychiaterinnen resp. Psychiatern. VS und UZH-IMG möchten, dass die Untersuchungen in Buchstabe f genauer und restriktiver beschrieben werden.
Insel und unimedsuisse möchten, dass genauer festgelegt wird, welche Berufsgruppe welche Untersu- chungen veranlassen darf. FSP begrüsst, dass Psychologinnen und Psychologen in die Liste der Ver- anlassenden aufgenommen wurden (Bst. f), verlangt jedoch die Aufhebung der Beschränkung auf Un- tersuchungen nach Art. 31 Abs. 1 Bst. b GUMG.
Kenntnisse in der Humangenetik
Insel, Kiwu, unimedsuisse und UZH-MeF bezweifeln, dass die genannten Berufsgruppen auf Grund ihrer Ausbildung genügend Expertise in Humangenetik aufweisen. Gemäss Gensuisse und HUG sollen die Veranlassenden über eine Weiterbildung in Genetik verfügen. GPS, biorespect, FAMH, SAG und UZH-MeF möchten, dass genau beschrieben wird, welche Kenntnisse in der Humangenetik erforderlich sind. Entsprechende Schulungen müssten nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt werden. Auch GUMEK verlangt, dass Grundkenntnisse der Humangenetik in der Aus- oder Weiterbildung vor- gewiesen werden können. GPS, biorespect und SAG stellen in Frage, ob die Apotheken über geeignete Räumlichkeiten für die Aufklärung und Probeentnahme verfügen.
Aufklärung zum Test
ACSI, FMH, FRC, SGMG, SVBG und USB fordern eine Aufklärungspflicht über die Limitationen der Tests bzw. die beschränkte Aussagekraft der Untersuchung. ASCI und FRC bedauern zudem, dass keine weiteren Aufklärungspflichten, primär im Bereich Datenschutz in die Verordnung aufgenommen wurden und schlagen eine konkrete Anpassung der Regelung vor. Die Gesundheitsfachperson müsse auch über die Risiken einer Übermittlung an Dritte (bspw. die Gefahr des Verkaufs von Daten) informie- ren. Gemäss SVBG müssten die Gesundheitsfachpersonen zudem sicherstellen, dass ein therapeuti- scher oder diagnostischer Nutzen mit der Untersuchung verbunden ist. Auch SBAP schlägt dies vor, allerdings nur bei Buchstabe f.