Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/26: Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme · 13 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
1 Ausgangslage
Die Gruppe Verteidigung und die ihr unterstellten Verwaltungseinheiten betreiben diverse militärische Informationssysteme. Die Bearbeitung von Personendaten in diesen Informationssystemen wird im Bundesgesetz vom 3. Oktober 20081 über die militärischen Informationssysteme (MIG) geregelt. Darüber hinaus enthält das MIG Bestimmungen zu einzelnen weiteren Informationssystemen mit Personendaten, die innerhalb des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), jedoch nicht von der Gruppe Verteidigung betrieben werden.
Damit man im VBS den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird, sollen die Bestimmungen des MIG zu den bestehenden Informationssystemen wo nötig angepasst und Be stimmungen für neue, benötigte Informationssysteme geschaffen werden.
Diese Änderungen betreffen insbesondere:
die Bearbeitung von neuen Personendaten,
die Bearbeitung von Personendaten zu neuen Bearbeitungszwecken,
die Beschaffung von Personendaten bei weiteren Stellen, Personen und Informationssys-
temen,
die Bekanntgabe von Personendaten an weitere Stellen, Personen und Informationssys-
teme,
die Zusammenlegung bestehender Informationssysteme,
die Neuregelung der für die Informationssysteme verantwortlichen Organe,
die Umbenennung von Informationssystemen,
die erleichterte Datenübermittlung mittels Abrufverfahren, Schnittstellen und elektronischer
Portale,
die Neuregelung der Dauer der Datenaufbewahrung.
Der Bundesrat hat das VBS am 20. Mai 2020 beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des MIG durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 20. Mai 2020 bis zum 11. September 2020.
2 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer
Zur Vernehmlassung eingeladen wurden:
alle 26 Kantone sowie die Konferenz der Kantonsregierungen;
alle 12 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien;
3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete;
8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft;
12 gesamtschweizerische Vereinigungen für Sicherheits- und Militärpolitik.
Die Eröffnung der Vernehmlassung wurde zudem im Bundesblatt vom 3. Juni 2020 öffentlich bekannt gegeben.