Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/29: Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» · 17 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-031.20-9/3/21/42

nicht obligatorisch war, ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Assistenzsystem für die Erteilung der entsprechenden Typengenehmigung des Fahrzeugs erstmals obligatorisch wurde, nur noch fünf Jahre lang ohne dieses Assistenzsystem auf den Transitstrassen im Alpengebiet verkehren dürfen?

(Art. 45a Abs. 1 und 2 E-SVG)

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen / Änderungsantrag:

3. Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte, die für die Wirtschaft der Südschweiz oder des Wallis von besonderer Bedeutung sind, sowie für mit diesen Transporten direkt zusammenhängende Leerfahrten eine längere Frist vorsehen kann?

(Art. 45a Abs. 3 E-SVG von Variante 2)

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen / Änderungsantrag:

4. Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat nach Anhörung der betroffenen Kantone die Ausrüstungspflicht aus Sicherheitsgründen auf weitere Strecken ausdehnen kann?

(Art. 45a Abs. 4 E-SVG)

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen / Änderungsantrag:

16/17 ASTRA-D-983E3401/722