Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/29: Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» · 17 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-031.20-9/3/21/42
3 Die Vorlage im Einzelnen
3.1 Artikel 45a Absatz 1 E-SVG (Grundsatz)
Fragebogen Frage 1: Sind Sie damit einverstanden, dass für schwere Motorwagen zum Sachen- oder Personentransport auf den Transitstrassen im Alpengebiet nach Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1994 über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet bezüglich Assistenzsysteme besondere Anforderungen gelten sollen?
Gewisse Vernehmlassungsteilnehmende haben ausschliesslich ein Antwortschreiben eingereicht,
ohne den Fragebogen auszufüllen. Daher werden untenstehend auch die Stellungnahmen in den Antwortschreiben zu dieser Frage aufgeführt.
In der Zusammenfassung der Ergebnisse zu Beginn dieses Berichts sind die Stellungnahmen kumuliert dargestellt. Die Zusammenfassung enthält auch eine entsprechende tabellarische Übersicht (Tabelle 1, Seite 3).
Frage 1 des Fragbogens:
Pro: 21 (davon Kantone 8)
AI, FR, NW, SO, TI, UR, VD, VS; GPS, GLP, SPS; SAGB; SGB; FKS, KSSD; ALPI, FUSS, PROVEL, VCS; GREEN; SUVA;
nicht berücksichtigt, da durch übergeordnete Organisationen vertreten: 3 (DTC, FWIUR, KTGFR)
Weitere positive Stellungnahmen in den Antwortschreiben derjenigen Vernehmlassungsteilnehmenden, die den Fragebogen nicht ausgefüllt hatten:
Pro 3 (davon Kantone 1)
AR; CVP; SVSP;
Bemerkungen der Befürwortenden:
• Der SGB bemängelt, der Gesetzestext sei sehr allgemein gehalten. Es brauche vorab mehr Klarheit, um welche Assistenzsysteme es sich handle.
• NW führt an, dass die EU ab dem Jahr 2022 zahlreiche neue Sicherheitssysteme vorschreiben wird. Allenfalls könne das Inkrafttreten der Vorlage auf 2022 verschoben werden oder ganz darauf verzichtet werden.
• ALPI, GREEN und VCS betonen, es handle sich um Anwendung eines bestehenden politischen Instruments, in Frankreich und Österreich gebe es ähnliche Verbote für ältere Lastwagen, veraltete Lastwagen stellten das grösste Sicherheitsrisiko dar, es seien nur wenige Lastwagen betroffen und auch eine Umsetzung im Einklang mit den Bilateralen Verträgen
Schweiz-EU sei grundsätzlich möglich.
• ALPI, GREEN, SPS, VCS weisen darauf hin, dass der Schwerverkehr hohe externe Kosten im Bereich der Unfälle verursache und dass die Letalität bei Unfällen im Schwerverkehr viel höher sei als bei anderen Fahrzeugkategorien.
• ALPI, GREEN, SPS, VCS unterstützen den Ansatz auch, weil von einer Verbesserung für die Umwelt auszugehen sei (mit den neuen Mindestanforderungen im alpenquerenden Verkehr würden tendenziell modernere Fahrzeuge eingesetzt oder es sei mit einer Verlagerung auf die Schiene zu rechnen).
Frage 1 des Fragbogens:
Contra: 19 (davon Kantone 11)
BE, BL, GL, GR, LU, NE, OW, SG, SH, TG, ZG; ECONS, SGV; ACVS; ASTAG, CFS, FMS, TCS;
SVLT;
nicht berücksichtigt, da durch übergeordnete Organisationen vertreten: 1 (KAPOW)
Weitere negative Stellungnahmen in den Antwortschreiben derjenigen Vernehmlassungsteilnehmenden, die den Fragebogen nicht ausgefüllt hatten:
Contra: 6 (davon Kantone 0)
FDP, SVP; SBV; FRS; CEPA, SSIC;
6/17 ASTRA-D-983E3401/722