Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/29: Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» · 17 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-031.20-9/3/21/42

Bemerkungen der Gegner und Gegnerinnen:

• ACVS, BE, GL, GR, LU, SG, und SH argumentieren, die geforderten Mindeststandards würden wegen der hohen Laufleistungen und der damit verbundenen raschen Erneuerung der Fahrzeugflotten von selbst erreicht. Auch ZH vertrat diese Meinung, enthielt sich aber bei Frage 1 der Stimme.

• SSIC befürchtet, dass Fahrzeuge ohne die erforderlichen Assistenzsysteme auf Kantonsstrassen ausweichen.

• ASTAG, FMS, FRS und SGV machen geltend, es würden viele Systeme verlangt, die keinen Einfluss auf die Sicherheit der betroffenen Transitstrecken hätten.

• ASTAG, ECONS, SGV und SVLT betonen, der gesetzliche Handlungsbedarf sei ungenügend begründet. Weder gebe es Untersuchungen, die auf eine besondere Unfallhäufigkeit im alpquerenden Schwerverkehr hinweisen, noch sei der genügende Nachweis erbracht worden,

dass die vorgeschlagenen technischen Vorkehrungen die Verkehrssicherheit effektiv verbesserten.

• ASTAG, ECONS und FMS monieren, es fehle eine Regulierungsfolgenabschätzung. Für die betroffenen Unternehmen hätte die vorgeschlagene Änderung des SVG potenziell einschneidende Folgen.

• FRS und SGV bringen vor, die Verhältnismässigkeit / ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis sei nicht ersichtlich.

• ASTAG, BE, GL, SSIC, SVLT und TCS weisen darauf hin, eine Nachrüstung von Fahrzeugen sei für das Transportgewerbe aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kaum verhältnismässig.

• ASTAG, CFS, ECONS, FMS, FRS, SGV, SSIC und SVLT führen an, für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sei es wichtiger, die Strasseninfrastruktur zu verbessern und vor allem das Sanierungsprojekt Gotthard-Strassentunnel so rasch wie möglich zu realisieren.

Frage 1 des Fragebogens:

Expliziter Verzicht auf STN: 2 (davon Kantone 2)

AG, GE;

Weitere Enthaltungen in den Antwortschreiben von Vernehmlassungsteilnehmenden, die den Fragebogen nicht ausgefüllt hatten

Expliziter Verzicht auf STN: 6 (davon Kantone 3)

BS, JU, SZ; SGMV, SSV; KKJPD;

Weitere Bemerkungen:

• ACVS, BE, BL, GR, KSSD, LU, NE, OW, SG, SGB, SH und TG fordern, die Ausrüstungspflicht mit neuartigen Assistenzsystemen solle nicht nur auf die geforderten Alpentransitstrassen beschränkt werden, sondern für alle Schweizer Strassen gelten.

• ZH zweifelt, ob die vorgeschlagene Beschränkung der Massnahmen auf Alptransitstrassen zu einem erheblichen Zugewinn an Sicherheit führen wird. Eine Verbesserung der Sicherheit sei wohl viel eher dann zu erwarten, wenn sich die Ausrüstungspflicht auf alle Schweizer Strassen erstrecken würde.

• ACVS, BE, BL, GE, GR, LU, NE, OW, SH und VD vertreten die Ansicht, die Sonderregelung für Inlandfahrten widerspreche dem Verkehrssicherheitsgedanken und der Gleichbehandlung.

• ACVS, BE, BL, ECONS, GR, LU, NE, SGB und SH weisen darauf hin, der Umsetzungsvorschlag sei europarechtswidrig (das Diskriminierungsverbot werde verletzt).

• ACVS, BE, BL, GL, LU, OW, SG, SH und UR, führen an, die Einhaltung der verschärften Vorschriften sei für die Polizeiorgane nur mit grossem Aufwand zu kontrollieren.

• BL, FKS, GR, NW und OW fordern eine Ausnahme für Einsatzfahrzeuge der Blaulichtorganisationen (siehe dazu auch Bemerkungen zu Artikel 45a Absatz 5 E-SVG unter Ziff. 4.5).

7/17 ASTRA-D-983E3401/722