Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/29: Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» · 17 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-031.20-9/3/21/42

Die Möglichkeit einer Sonderregelung (längere Frist) für die Südschweiz und das Wallis fand 28 Gegenstimmen (davon 15 Kantone). Sie wurde nur von 12 der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet (davon 5 Kantone).

23 Vernehmlassungsteilnehmende befürworteten die Möglichkeit einer Ausdehnung der Regelung auf weitere Strecken (davon 10 Kantone). 16 Vernehmlassungsteilnehmende lehnten sie ab (davon 8 Kantone).

Relativ hohe Einigkeit bestand bei der Möglichkeit, bestimmte Fahrzeuge von der Regelung auszunehmen. Sie fand 33 Befürworter und Befürworterinnen (davon 16 Kantone). Nur 6 der Vernehmlassungsteilnehmenden sprachen sich dagegen aus (davon 4 Kantone).

1 Gegenstand der Vernehmlassung

Seit rund 2015 dürfen neue Busse, Lastwagen und Sattelschlepper grundsätzlich nicht mehr zum Verkehr zugelassen werden, wenn sie nicht mindestens über folgende Fahrassistenzsysteme verfügen:

• Notbremsassistenzsystem AEBS (leitet bei Hindernissen vor dem Fahrzeug selbsttätig eine Bremsung ein);

• Elektronisches Fahrdynamik-Regelsystem ESP (hilft das Fahrzeug bei kritischen Fahrmanövern zu stabilisieren)

• Spurhalteassistent (warnt den Fahrer bei einem ungewollten Abweichen von der Spur, z. B. wegen Sekundenschlaf)

Die Ausrüstpflicht wurde vom Bundesrat in der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge1 (VTS) vorgeschrieben. Die Vorschriften und Ausnahmen sind mit dem EU-Recht harmonisiert.

Am 22. März 2017 reichte der Kanton Tessin die Standesinitiative 17.304 «Sichere Strassen jetzt!» ein.

Die Standesinitiative fordert, dass Lastwagen (Ausnahmetransporte ausgenommen), die nicht über die Sicherheitssysteme verfügen, die in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge genannt sind, so rasch wie möglich, aber spätestens bei Inbetriebnahme des neuen

Schwerverkehrskontrollzentrums Giornico/Monteforno im Kanton Tessin, die Nutzung von Tunnels und Pässen in den Schweizer Alpen zu untersagen sei. Dabei seien administrative und technische Lösungen zu prüfen, welche nicht zulasten der Speditionsunternehmen in den Alpenkantonen (und in der Schweiz allgemein) gehen.

Sowohl die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-SR) als auch die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-NR) haben der Standesinitiative Folge gegeben. In der Wintersession 2018 wurde die KVF-NR mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt (gemäss Art. 117 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20022). Die Mehrheit beider Kommissionen ist der Meinung, dass auf diese Weise das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs verringert und der hohe Sicherheitsstandard auf den Strassen in der Schweiz weiter verbessert werden kann.

Auf Basis eines Umsetzungsvorschlages aus der Kommission beauftragte die KVF-NR die Verwaltung mit weiteren Abklärungen und der Ausarbeitung eines Vorentwurfs. Am 17. Februar 2020 nahm die Kommission Kenntnis von den Abklärungen der Verwaltung und diskutierte zwei Umsetzungsvarianten. Am 26. Mai 2020 verabschiedete die KVF-NR einen Vorentwurf zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes3 und beauftragte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit den Arbeiten um die Durchführung der Vernehmlassung.

Gemäss Vorentwurf sollen für schwere Motorwagen zum Sachen- oder Personentransport auf den Transitstrassen im Alpengebiet Mindeststandards für die Ausrüstung mit unfallvermindernden Assistenzsystemen gelten. Für nicht grenzüberschreitende Transporte, die für die Wirtschaft der

1 SR 741.41

2 SR 171.10

3 SR 741.01

4/17 ASTRA-D-983E3401/722