Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/33: Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV); Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP); Spitalkostenbeitrag · 15 Seiten
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In der Studie wurden die Folgekosten in drei Szenarien berechnet: 1) heutige Regelung weiter: «Business as usual», 2) «Podologie tief» tiefe Inanspruchnahme von 30 Prozent der Betroffenen10, 3) «Podologie hoch» mit hoher Inanspruchnahme von 60 Prozent der Betroffenen. Eine 100-prozentige Inanspruchnahme wurde nicht als realistisch betrachtet, da selbst in entsprechenden Pilotprogrammen im Kanton Waadt eine Beteiligung von maximal 60 Prozent erzielt wurde. Entsprechend ist Szenario 2 wahrscheinlicher.
Gemäss Szenario 2 (tiefe Inanspruchnahme Podologie) wäre mit folgenden jährlichen gerundeten Kostenfolgen zu rechnen
in 5 Jahren: in 10 Jahren:
Mehrkosten durch die Kosten für medizinische Mehrkosten durch die Kosten für medizinische Fusspflege von CHF 19 Mio. Fusspflege von CHF 20 Mio.
Einsparungen durch weniger Komplikationen von Einsparungen durch weniger Komplikationen von CHF 16 Mio. CHF 20 Mio.
Gesamt jährliche Folgekosten in 5 Jahren von: Gesamt jährliche Folgekosten in 10 Jahren von:
+ CHF 3 Mio. +/- CHF 0
Bei Szenario 3 mit hoher Inanspruchnahme (60% der Betroffenen) wären die resultierenden jährlichen Kostenfolgen in 5 Jahren: CHF 7 Mio. und in 10 Jahren CHF 1 Mio.
10 Personen bei denen die medizinische Fusspflege gemäss Neuregelung leistungspflichtig wäre