Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/33: Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV); Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP); Spitalkostenbeitrag · 15 Seiten
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1.3 Hintergrund medizinische Fusspflege bei Diabetes
Diabetes mellitus ist eine chronische Erkrankung, die durch erhöhte Blutzuckerkonzentrationen infolge eines absoluten oder relativen Insulinmangels gekennzeichnet ist. Spätschäden können unter anderem zu Schädigungen von peripheren Nerven und Blutgefässen führen. Resultierende Folgeerkrankungen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen, Erblindung und Fuss-Amputationen infolge des diabetischen Fuss-Syndroms reduzieren Lebensqualität und Lebenserwartung der Betroffenen.
Eine Schädigung der Nerven (Neuropathie) äussert sich für die Betroffenen unter anderem darin, dass sie weniger oder kein Gefühl in den Füssen haben. Sie bemerken somit Verletzungen oder Probleme durch schlechtsitzendes Schuhwerk infolge fehlenden Schmerzen nicht rechtzeitig, sondern womöglich erst bei offenen Wunden. Auch Gewebeschädigungen durch eine mangelnde Durchblutung mit zu geringer Sauerstoff- und Blutzufuhr (Angiopathie, periphere arterielle Verschlusskrankheit PAVK) können ohne Schmerzen verlaufen und werden (zu) spät bemerkt. Infektionen können sich in einem schlecht durchbluteten Milieu schneller entwickeln und ausbreiten. So tragen Betroffene eines diabetischen Fuss-Syndroms ein erhöhtes Risiko für Amputationen von Zehen oder des ganzen Fusses.
Diabetes-Betroffene müssen ihre Füsse regelmässig kontrollieren, um Druckstellen und weitere Probleme frühzeitig zu erkennen. Auch die regelmässige ärztliche Kontrolle der Füsse gehört zur Leitliniengerechten Behandlung. Betroffene mit peripherer Neuropathie und/oder peripherer arterieller Verschlusskrankheit sind gefährdet, ein diabetisches Fuss-Syndrom mit einem erhöhten Amputationsrisiko zu entwickeln. Für sie wird medizinische Fusspflege durch besonders geschulte Fachpersonen empfohlen.
Medizinische Fusspflege umfasst die Haut- und Nagelpflege der Füsse, welche als spezialisierte Leistung bei Risikopatientinnen und -patienten auf besonders schonende Weise und ohne Verletzungsrisiko vorgenommen wird. Sie kann bei Diabetikerinnen und Diabetikern insbesondere folgende Einzel-Leistungen beinhalten:
− Nagelbehandlungen: richtiges Schneiden der Nägel, Behandlungen eingewachsene Nägel, von Nagelpilz oder verdickten Nägeln,
− Fachgerechtes Abtragen von übermässiger Hornhaut, Schwielen, sowie von Hühneraugen, − Kontrolle der Füsse (Form, Haut, Nägel) und der Schuhe (Passform, Fussbett, Eignung) und − allgemeine und individuelle Beratung bzgl. Schuhe, orthopädische Hilfsmittel, usw.
In den gängigen Richtlinien zur langfristigen interdisziplinären Standardbetreuung von Personen mit Diabetes ist die medizinische Fusspflege eingeschlossen. Kriterien sind etabliert, aufgrund welcher bei den Patientinnen und Patienten mit nachgewiesener Neuropathie und/oder nachgewiesene Angiopathie eine medizinische Fusspflege erforderlich wird (Risikosituationen; siehe "Eckwerte des Fuss-Managements bei Typ 2 – Diabetes mellitus in der Grundversorgung"1).
1.4 Aktuelle Versorgungs-Situation betreffend Fusspflege
Wie viele Fusspflegeleistungen von Pflegefachpersonen zu Lasten der OKP erbracht werden, ist nicht bekannt, da kein System zur spezifischen Ausweisung in der Abrechnung oder zur statistischen Erfassung besteht.
Gemäss Schätzungen in der durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebenen Studie2 erfolgte die anteilsmässige Leistungserbringung der verschiedenen Fachpersonen, welche aktuell Fusspflege bei Diabetikern3 leisten, wie folgt:
• Ca. 80% durch selbstständige diplomierte Podologinnen und Podologen HF
1 «Eckwerte des Fuss-Managements bei Typ 2 – Diabetes mellitus« der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie SGED vom 24. September 2014
2 Studie im Auftrag des BAG: Anna Vettori, Thomas von Stokar, Vanessa Angst (INFRAS) in Zusammenarbeit mit Prof. em. Dr. Peter Diem (2018): Auswirkungen der Aufnahme von Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), Bern: Bundesamt für Gesundheit
3 Bei diesen Zahlen ist zu bedenken, dass diese neben der eigentlichen medizinischen Fusspflege auch pflegerische Fusspflege bei Personen mit Diabetes ohne Risikofaktoren enthalten.