Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/33: Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV); Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP); Spitalkostenbeitrag · 15 Seiten

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3 Auswirkungen

3.1 Allgemein

Mit einer Verbesserung des Zugangs zur medizinischen Fusspflege für Diabetes-Betroffene mit Risiko für den diabetischen Fuss wird sich die Versorgungsqualität erhöhen. Gemäss der durch das BAG in Auftrag gegebenen Studie9 nutzen heute nur rund 20 000 von Diabetes betroffene Personen medizinische Fusspflege, obwohl gemäss den epidemiologischen Daten jedoch bei rund 200 000 bis 250 000 Personen ein Bedarf besteht.

Eine Leistungspflicht der OKP wird die Nachfrage nach den Leistungen und damit nach den entsprechenden Fachpersonen steigern. Aus heutiger Sicht wird die Inanspruchnahme infolge der Neuregelung zunächst durch die limitierte Anzahl an Fachpersonen begrenzt sein. Aufgrund der kantonal sehr unterschiedlichen Dichte von für die medizinische Fusspflege qualifizierten Fachpersonen (ca 500 Podologen HF und Podologinnen HF, davon 100 im Kanton Waadt; wenige Pflegefachpersonen und Diabetes-Beraterinnen und -Berater: ca. 10-20% der Behandlungen), werden die Entwicklungen der Inanspruchnahme sowie der Kosten je nach Kanton unterschiedlich sein. Langfristig müssten mehr Fachpersonen ausgebildet werden.

3.2 Kostenfolgen

Alle folgenden Angaben dieses Kapitels beruhen auf der erwähnten durch das BAG in Auftrag gegebenen Studie.

Das diabetische Fusssyndrom verursacht heute jährlich geschätzte Kosten von CHF 96 Mio. durch Komplikationen (Ulcera, Amputationen) und grosses Leid bei Betroffenen und deren Angehörigen.

Medizinische Fusspflege ist ein wirksamer Teil der etablierten und Leitlinien-gerechten interdisziplinären Versorgung der chronisch kranken Diabetes-Betroffenen. Sie kann für die Risikopatienten mit Diabetes das Risiko für Ulcera (Wunden) um 70 Prozent und jenes für Amputationen um 30 Prozent senken und entsprechendes Leid vermindern.

Eine Leistungspflicht der OKP für medizinische Fusspflege durch Podologinnen und Podologen HF für Personen mit Diabetes wird dazu führen, dass auf die OKP zunächst Zusatzkosten für diese Behandlungen zukommen. Diese entstehen einerseits dadurch, dass die Kosten des kleinen Anteils Personen, welche bereits bisher Podologie-Leistungen in Anspruch nahmen (siehe Kapitel 3.1.), neu von der OKP getragen werden. Andererseits wird der grössere Anteil Personen mit Bedarf an Fusspflegeleistungen diese neu in Anspruch nehmen.

Die jährlichen Folgekosten für diabetischen Fuss wurden mittels Budget-Impact-Analyse errechnet. Das Mengengerüst basiert in Ermangelung von epidemiologischen Statistiken auf umfangreichen Schätzungen zur epidemiologischen Situation in der Schweiz betreffend Personen mit Risikofaktoren für den diabetischen Fuss. Kosten für die Behandlung von Wunden und Amputationen wurden mit Experten ermittelt. Betreffend künftige Tarife der medizinischen Fusspflege wurden plausible Annahmen getroffen (ausführliche Beschreibung der Methodik in der Studie selbst).

Gemäss Berechnungen der genannten Studie werden die zusätzlichen Kosten ab dem 10. Jahr nach Neuregelung durch Kosteneinsparungen bei den Behandlungen des diabetischen Fusses und dessen Komplikationen kompensiert. Dieses Ergebnis ist unabhängig davon, welcher Anteil der Personen mit medizinischem Bedarf die Leistung auch tatsächlich nutzt.

9 Studie im Auftrag des BAG: Anna Vettori, Thomas von Stokar, Vanessa Angst (INFRAS) in Zusammenarbeit mit Prof. em. Dr. Peter Diem (2018): Auswirkungen der Aufnahme von Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), Bern: Bundesamt für Gesundheit