Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten

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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz

Aspekt sei in das Gesetz aufzunehmen.

Für DJS verstösst diese Regelung gegen das Legalitätsprinzip, weil der Bundesrat eine Generalvollmacht erhalte.

Bst. a

Gemäss SVP liesse sich diese Kompetenz zu einem Verbot wirtschaftlicher Tätigkeiten als Blankocheck für einen erneuten Lockdown fehlinterpretieren. Die SVP lehnt einen erneuten Lockdown entschieden ab und fordert eine unmissverständliche Formulierung. HotellerieSuisse und SAV erinnern daran, dass Einschränkungen verhältnismässig sein müssen. Die IG Detailhandel beantragt eine ausdrückliche Beschränkung auf das Gesundheitswesen.

H+ verlangt eine Ergänzung zu dieser Bestimmung, die festhält, dass die vom Bundesrat angeordneten Einschränkungen oder Verbote von medizinischen Tätigkeiten angemessen zu entschädigen sind. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen genügten dafür nicht.

Der SGV (auch Interpharma) spricht sich für die Streichung dieser Bestimmung aus. Eine zeitlich unbeschränkte Blankoermächtigung zum Verbot wirtschaftlicher Tätigkeiten sei nicht mit einer marktwirtschaftlichen Grundordnung vereinbar und daher nicht verfassungskonform. Swiss Holdings verlangt mit der gleichen Begründung die Streichung des gesamten Absatzes 4.

Bst. b

H+ fordert folgende Ergänzung: «Massnahmen, die behandlungsbezogene Leistungen beinhalten, sind OKP-pflichtig und nach den Grundsätzen des KVG zu tarifieren. Soweit Massnahmen, die Vorhalteleistungen und Infrastruktur-Erweiterungen von Gesundheitseinrichtungen betreffen, nicht von den Versicherungsträgern zu vergüten sind, werden sie vom Kanton vergütet». Agile.ch fordert die Reservation einer bestimmten Anzahl von Intensivbetten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Artikel 2 Absatz 5

Der Kanton BE ist der Ansicht, die Kostenübernahme müsste bereits auf Stufe Gesetz geregelt werden. Die Kantone BE, NE, GL, BS, AG, NW, ZH sowie GDK: Die Ausführungen sind an die neuen Bestimmungen zur Kostenübernahme von diagnostischen Covid-19-Analysen mit Gültigkeit ab 25. Juni 2020 anzupassen. sgv, Interpharma und Centre Patronal beantragen eine Formulierung, die den Bund verpflichtet, die Kostenübernahme zu regeln (keine «kann»-Bestimmung).

SP und GRÜNE verlangen, dass im Gesetz ausdrücklich festgehalten wird, dass der Bund die Kosten für Tests übernimmt. Curafutura wünscht eine Ergänzung mit einer Anhörungspflicht der Kantone und der Tarifpartner. Santésuisse hält fest, dass die Vergütung von diagnostischen und serologischen Tests sichergestellt ist. Der Bundesrat könne im Sinne einer Vereinfachung der Vergütungsregel diese Kosten übernehmen. Spitex Schweiz schlägt eine Ergän-