Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 24Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz
nauer festgehalten werden, ab wann besonders gefährdete Personen wieder spezifischeren Schutz erhalten müssen. Zwei Parteien (senior GLP Zürich, SP 60+), die ProSenectute und der Seniorenrat Zürich sind der Auffassung, dass die pauschale Definition von «Personen über 65 Jahren» als Risikogruppe verfassungswidrig und diskriminierend ist. In die Botschaft sei eine differenzierte Beschreibung der besonders gefährdeten Personen aufzunehmen (ähnlich auch IG Detailhandel und VASOS).
Für ProSenectute sind auch auch Massnahmen zur «Unterstützung» bzw. zur Bewältigung der entstehenden Einschränkungen und Herausforderungen vorzusehen; die Bestimmung sei entsprechend zu ergänzen.
Für Agile.ch sind auch die Angehörigen gegebenenfalls zu schützen. Zudem sei darauf zu achten, dass diesen Personengruppen keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt erwachsen würden. Die Bestimmung sei entsprechend zu ergänzen.
Für den SGV verfügen sowohl das ArG als auch das EpG über genügend Grundlagen für den Schutz der Mitarbeitenden. Zudem sei nicht ersichtlich, wieso nur die Arbeitgeber explizit genannt werden sollen. Der entsprechende Passus sei ersatzlos zu streichen (ebenso Gastro-Suisse). Amnesty International schlägt einen neuen Absatz 7 vor, in dem auf das besondere Schutzbedürfnis von Angestellten im Gesundheitsbereich Bezug genommen wird und für diese insbesondere die Gewährleistung sicherer und fairer Arbeitsbedingungen sowie das Recht auf den Schutz ihrer Gesundheit statuiert wird.
5.3 Artikel 3
Vier Kantone (GL, BS, VS, NE) begrüssen ausdrücklich die Bestimmungen in den Buchstaben a und c. Der Kanton VS weist darauf hin, dass Einreisebeschränkungen (Bst. a) mit den betroffenen Kantonen abgestimmt werden müssten. Der Kanton SH ist der Auffassung, die Möglichkeiten der Einschränkung bei der Einreise (Aufenthalt) müssten auf die Erwerbstätigkeit (Entsendegesetz und Meldeverfahren) ausgedehnt werden. Wenn in einem Nachbarland regionale Hotspots auftreten, wäre eine Einreisebeschränkung auch für Erwerbstätige sinnvoll. Der Kanton BE weist darauf hin, dass der Bund mit Vorgaben zur Unterbringung von Asylsuchenden in die Kompetenz der Kantone eingreift und das gewisse Vorgaben des Bundes, z.B. zur Maximalbelegung von kantonalen Asylunterkünften, in den Kantonen erhebliche Mehrausgaben verursachen können. Diese Ausgaben seien durch die Globalpauschale des Bundes nicht gedeckt. Auch der Kanton NE weist darauf hin, dass betreffend Kosten eine Bundeslösung getroffen werden sollte. Der Kanton SG könnte sich vorstellen, dass gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen erlassen würden, die z.B. den Widerruf von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen oder die Gewährung des Familiennachzugs bei Sozialhilfeleistungen grosszügiger als nach geltendem Recht ausgestalten würden (ähnlich auch SP, DJS, SRK). Für GE ist wichtig, dass alle Massnahmen ergriffen werden, um sowohl einen wirksamen Rechtsschutz für Asylsuchende nach Asylgesetz zu gewährleisten, als auch den Schutz der Gesundheit aller am Verfahren beteiligten Personen zu gewährleisten.