Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 59 Seiten
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BBl
Initiative Feller (17.448), die eine Anhebung der Limite verlangt, Folge gegeben.
System der fraktionierten Zahlung Das Split payment-System erweist sich («Split payment») zur Bekämpfung von zumindest zum aktuellen Zeitpunkt als Steuerausfällen: Bei diesem System wird nicht oder nur sehr schwer umsetzbar. im Zahlungsverkehr der Zahlungsbetrag Ausserdem kann es leicht umgangen aufgeteilt in den Betrag für die erbrachte werden, indem die Geschäfte in bar Leistung und in den Betrag für die darauf abgewickelt werden. Bei den Finanzinausgewiesene MWST. Der Finanzinter- termediären dürfte ein solches System mediär (in der Schweiz ansässige Bank auf Widerstand stossen, da sie die der leistungserbringenden Person) be- Hauptlast des administrativen Aufwanrechnet die MWST auf dem Zahlungs- des zu tragen hätten, wobei sie ihre eingang und überweist sie auf ein Sperr- Kosten wahrscheinlich mindestens konto der leistungserbringenden Person teilweise auf die leistungserbringenden oder direkt an die ESTV; den Rest des Personen überwälzen würden. Auch Entgelts schreibt er dem Konto der letztere hätten somit höhere administraleistungserbringenden Person gut. tive Kosten und damit kein Interesse an
einem solchen System.
Einführung der Plattformbesteuerung auch Darauf wurde verzichtet, da sich bisher im Bereich der Gig Economy und der weder in der OECD noch in der EU eine Sharing Economy, vor allem in der Beför- Vorgehensweise herauskristallisiert hat. derungs- und Beherbergungsbranche.
Elektronische Erstellung der Jahresab- Damit dies möglich wäre, müssten die rechnung für die steuerpflichtige Person Unternehmen ihre Buchhaltungsdaten so durch die ESTV. detailliert aufbereiten, dass sie ohne
Weiteres auch gleich selbst die Abrechnung ausfüllen können. Kein Mehrwert für die Unternehmen.
Aufhebung des Verwertungsverbots nach Die Aufhebung des 2010 eingeführten Artikel 104 Absatz 3 MWSTG. Geprüft Verwertungsverbots widerspräche wurde dies aufgrund einer Empfehlung übergeordnetem Recht (Art. 32 BV;
der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Art. 6 EMRK; Art. 14 UNO-Pakt II).
Aufhebung der 5-Franken- Hätte einen grossen Mehraufwand vor Wertfreigrenze bei der Einfuhr von allem für die Post zur Folge. Es sollen Warensendungen aus dem Ausland zuerst ausreichend Erfahrungen mit der (Art. 1 Bst. d der Verordnung des EFD 2019 eingeführten Versandhandelsregevom 2. April 20142 über die steuerbefrei- lung gesammelt werden. Zudem dürfte te Einfuhr von Gegenständen in kleinen die Erhebung der MWST bei den Ver-Mengen, von unbedeutendem Wert oder sandhandelsplattformen ein besseres mit geringfügigem Steuerbetrag). Kosten-/Nutzen-Verhältnis aufweisen.