Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 59 Seiten
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BBl
Senkung der Bezugsteuer-Limite von Wird nicht umgesetzt, weil die Bezugs-10 000 Franken für Nicht-Steuerpflichtige teuer im Bereich «Business to Consumer (Art. 45 Abs. 2 Bst. b MWSTG). / B2C» durch die Steuerpflicht ausländi-
scher Unternehmen ab dem ersten Franken Umsatz an Bedeutung verloren hat.
Steuerpflicht für ganzes Gemeinwesen statt Wäre mit Mehraufwand für die Gefür die Dienststellen der Gemeinwesen meinwesen verbunden, da sich die für (Art. 12 MWSTG). das ganze Gemeinwesen geschuldete
Steuer nur schwer ermitteln lässt. Gemeinwesen sind in der Regel nur für wenige Leistungen steuerpflichtig.
Deshalb ist es nach wie vor sinnvoll,
einzelne Organisationseinheiten als Steuerpflichtige einzutragen und nicht das ganze Gemeinwesen.
Leistungen zwischen Gemeinwesen Sowohl bei der Totalrevision 2010 als führen nicht zur Steuerpflicht. Ausser- auch bei der Teilrevision 2018 wurde dem ist das Zurverfügungstellen von die Steuerausnahme für Gemeinwesen Personal an andere Gemeinwesen von ausgeweitet. Dies spricht gegen eine der Steuer ausgenommen. Es wurde Einschränkung. Eine weitere Ausweigeprüft, ob diese Bevorzugung gegen- tung würde Private noch stärker benachüber Nichtgemeinwesen ausgebaut oder teiligen als bereits heute und kommt eingeschränkt werden soll (Art. 21 somit auch nicht in Frage.
Abs. 2 Ziff. 28 und 28bis MWSTG).
Inlandleistungen an steuerpflichtige Dies hätte einen deutlichen Mehrauf-Unternehmen sollen ohne Steuer erfol- wand für die Steuerpflichtigen zur gen. Es würde sich um ein ähnliches Folge, da sie immer prüfen müssten, ob System handeln wie bei der Warenum- eine steuerfreie Leistung möglich ist satzsteuer, die Anfang 1995 von der oder nicht. Ausserdem wäre der Steuer-Mehrwertsteuer abgelöst wurde. Mit tatbestand des Eigenverbrauchs wieder einem solchen System liesse sich die einzuführen. Verwendet der Empfänger Liquiditätsbindung der steuerpflichtigen oder die Empfängerin die bezogene Personen reduzieren und Steuerausfälle Leistung nämlich zur Erbringung von vermindern. Leistungen, die von der Steuer ausge-
nommen sind, könnte nicht wie heute der Vorsteuerabzug korrigiert werden, sondern wäre die Eigenverbrauchssteuer zu deklarieren. Eine solche Regelung wäre nur dann in Betracht zu ziehen,
wenn die ESTV mit sehr hohen Debitorenverlusten konfrontiert wäre.
Zwingende Verwendung der elektroni- Diese Massnahmen wird im Entwurf des schen Abrechnung. Gesetzes über elektronische Verfahren
im Steuerbereich weiterverfolgt.