Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 59 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
BBl
– Motion Vonlanthen 18.3540 (überwiesen) Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz;
– Motion Maire 18.4205 (vom Bundesrat zur Annahme beantragt, Motion im
2. Rat) Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel;
– Motion Humbel 19.3892 (vom Bundesrat zur Annahme beantragt, Motion im 2. Rat) Keine Behinderung der hausärztlich koordinierten Versorgung durch den Fiskus, wonach die von den Krankenversicherern im Rahmen von Managed Care-Verträgen an Ärztenetzwerke geleisteten Entschädigungen für die koordinierte Behandlung der Patienten als Teil der Heilbehandlung von der Mehrwertsteuer ausgenommen sein sollen.
2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
2.1 Plattformbesteuerung
Aktuelle Rechtslage zum Versandhandel in der Schweiz
Nach aktueller Rechtslage erfüllen Versandhandelsunternehmen die Voraussetzungen für die obligatorische Steuerpflicht, wenn sie jährlich für mindestens 100 000 Franken einfuhrsteuerbefreite Kleinsendungen vom Ausland in die Schweiz liefern (Art. 7 Abs. 3 Bst. b MWSTG). Nutzen sie dafür eine elektronische Plattform, verkaufen die Gegenstände aber im eigenen Namen, wird die Lieferung ihnen zugeordnet; die Plattform gilt dann lediglich als Vermittlerin.
Arbeiten der OECD
Die OECD hat im März 2019 ihre Arbeiten zu verschiedenen Möglichkeiten zum Einbezug «digitaler Plattformen» in den Online-Verkauf veröffentlicht.6 Statt einer spezifischen Regelung schlägt sie vier miteinander kombinierbare Modelle vor, die die Staaten an ihre Bedürfnisse anpassen können (in Reihenfolge steigender Verbindlichkeit):
– Melden von Angaben über Transaktionen sowie über Verkäufer und Verkäuferinnen,
– Solidarische Haftung mit Verkäufern und Verkäuferinnen,
– Erhebung der MWST im Namen der steuerpflichtigen Verkäufer und Verkäuferinnen,
– Anerkennen der Plattform als Erbringerin der Leistung.
Nach dem Online-Verkauf von Gegenständen prüft die OECD nun den Umgang mit Dienstleistungen und den Einbezug von Plattformen in den Bemessungs- und Erhebungsprozess der Mehrwertsteuer im Rahmen der Sharing Economy. Bisher wurden
6 OECD, The role of digital platforms in the collection of VAT/GST on online sales, http://www.oecd.org/tax/consumption/the-role-of-digital-platforms-in-the-collection-ofvat-gst-on-online-sales.pdf