Vorlage VTS
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 21 Seiten
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Technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge. V AS 20xx
Anhang 6 (Art. 53 Abs. 1, 177 Abs. 1)
Geräuschmessung
Ziff. 37 Pt. 5 und 7
37 Grenzwerte
Die nachstehenden Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden:
Fahrzeugart/Geräuschquelle Grenzwert in dB(A)
5. Leichte Motorwagen, ausgenommen Lieferwagen der Klasse
N2 und Fahrzeuge nach den Ziffern 8–10, mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 2577
km/h
7. Lieferwagen der Klasse N2 und schwere Motorwagen,
25 km/h und einer Motorleistung:
ausgenommen Fahrzeuge nach den Ziffern 8–10, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 75 kW80
> 75 kW – 150 kW82
> 150 kW84