Vorlage VTS

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 21 Seiten

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Technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge. V AS 20xx

Anhang 6 (Art. 53 Abs. 1, 177 Abs. 1)

Geräuschmessung

Ziff. 37 Pt. 5 und 7

37 Grenzwerte

Die nachstehenden Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden:

Fahrzeugart/Geräuschquelle Grenzwert in dB(A)

5. Leichte Motorwagen, ausgenommen Lieferwagen der Klasse

N2 und Fahrzeuge nach den Ziffern 8–10, mit einer

bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 2577

km/h

7. Lieferwagen der Klasse N2 und schwere Motorwagen,

25 km/h und einer Motorleistung:

ausgenommen Fahrzeuge nach den Ziffern 8–10, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens  75 kW80

> 75 kW –  150 kW82

> 150 kW84