Vorlage VTS
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 21 Seiten
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Technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge. V AS 20xx
Art. 222q Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …
1Bereits in Verkehr stehende Motorfahrräder müssen ab [IK-Datum plus 5 Jahre] den Anforderungen von Artikel 178b Absatz 3 entsprechen. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1970 in Verkehr gesetzt worden sind.
2Lieferwagen, die vor dem [IK-Datum] typengenehmigt wurden, sowie Lieferwagen, die von der Typengenehmigung befreit sind und vor dem [IK-Datum] eingeführt oder in der Schweiz hergestellt wurden, können bezüglich Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer 1 mit höchstens 9 Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin erstmals zum Verkehr zugelassen werden.
II
Die Anhänge 2, 6 und 7 werden gemäss Beilage geändert.
III
1Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am … in Kraft.
2Artikel 178b Absatz 3 tritt am … in Kraft.
3Artikel 95 Absatz 1tergilt bis zum 31. Dezember 2030, danach sind alle darin enthaltenen Änderungen hinfällig.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Simonetta
Sommaruga
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr