Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 53Fedlex · Erläuternder Bericht
BBl 20..
Rückvergütungen stets direkt in den Ausgleichsfond der IV fliessen, erübrigt sich die Schaffung eines neuen Fonds für Rückerstattungen.
Weitere Anpassungen
Kostenbeteiligung Mutterschaft: Gleichbehandlung der Patientinnen
Aufgrund der Präzisierung der Bestimmungen auf Gesetzesstufe stellen sich keine weiteren Konkretisierungsfragen. Es sind folglich keine Anpassungen auf Verordnungsstufe vorgesehen.
6.3 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht Zielvorgabe
Die Expertengruppe Kostendämpfung analysierte internationale Erfahrungen zur Steuerung der Mengenentwicklung. Alle Nachbarländer der Schweiz sowie die Niederlande kennen in unterschiedlicher Form und Verbindlichkeit eine politisch definierte Zielgrösse für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. In mehreren Ländern sind bei Nichteinhaltung der Ziele auch mehr oder weniger verbindliche Korrekturmassnahmen vorgesehen. Der Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt, dass auch international ein Bewusstsein besteht, dass für das Gesundheitswesen nicht unbeschränkt Mittel vorhanden sind. Vielmehr hat zwischen den verschiedenen staatlichen Aufgabenbereichen stets ein Abwägen des Ressourceneinsatzes stattzufinden. Die Erfahrungen aus verschiedenen Ländern zeigen, dass auch wettbewerblich orientierte Systeme zwecks Kostenverantwortung und Kostendämpfung Ausgabenregeln vorsehen. Diese können die Tarifpartner animieren, sich auf eine Vergütung von Leistungen zu einigen, welche eine medizinisch nicht begründbare Mengenausweitung verhindert.
Erstberatungsstelle
Die Arbeiten zur Erstberatungsstelle stützen sich auf den erwähnten Expertenbericht zur Kostendämpfung (S. 76).61 Ihm ist zu entnehmen:
In Deutschland wird das Gatekeeping-System als hausarztzentrierte Versorgung bezeichnet. Hausärzte, die dabei mitmachen wollen, müssen besonders qualifiziert sein. Das heisst, sie müssen an Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie teilnehmen. Zudem müssen sie nach evidenzbasierten und praxiserprobten Leitlinien arbeiten, die für die hausärztliche Versorgung entwickelt wurden.62
In Frankreich können die Patienten einen Grundversorger oder eine behandelnde Ärztin benennen, mit denen sie einen Vertrag abschliessen. Die «behandelnde Ärztin» stellt eine angemessene Grundversorgung sicher und führt die Versicherten im Gesundheitssystem. Die Patienten benötigen eine Überweisung, um von einer Fachärztin behandelt zu werden. Sie können diese jedoch frei wählen. Den Patienten, die keine «behandelnde Ärztin» bezeichnen, wird nur 30 statt 70 Prozent rückerstattet.
61 Der Expertenbericht ist abrufbar unter: https://bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Kostendämpfung > Dokumente (Stand: 26.2.2020).
62 Vgl. Deutsche Ärztezeitung (2009): https://aerztezeitung.de > Politik > Berufspolitik > Hausarztzentrierte Versorgung (Stand: 26.2.2020).