Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 56Fedlex · Erläuternder Bericht
BBl 20..
kenversicherung das Disease-Management-Programm „Sophia“, zuerst in 10 Testregionen mit 136 000 Diabetespatienten und 6 000 behandelnden Allgemeinärzten, eingeführt. Spezifische Programme einer koordinierten Versorgung über die ganze Behandlungskette sind in Frankreich jedoch nicht verbreitet. Einzig die Einführung von multidisziplinären Gruppenpraxen erkennt Frankreich als Mittel, um den Umgang mit chronisch Kranken und die Effizienz im Gesundheitswesen zu verbessern. Der Schwerpunkt wird weg von der kurativen Behandlung akuter Symptome hin zu präventiven Leistungen und zur Behandlungskoordination gelenkt.
Weitere Massnahmen mit Kostendämpfungsbezug
Rechtsgrundlagen für die differenzierte Prüfung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach Artikel 32 KVG und für die Bemessung einer möglichst kostengünstigen Vergütung
Differenzierte WZW-Prüfung nach Artikel 32 KVG
Die Art und Weise der Prüfung bei der Erstaufnahme in eine soziale Krankenversicherung erfolgt in anderen Ländern unterschiedlich. Die Prozesse für die periodische Überprüfung der Leistungen sind nur in wenigen Ländern oder Regionen systematisch implementiert und abhängig von der Leistungsart. Am häufigsten erfolgen systematische Prüfprozesse bei den Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Die Zusammenarbeit innerhalb der EU erfolgt in diesem Bereich auf zwei Ebenen:
Das "HTA-Netzwerk" verbindet die nationalen Behörden oder andere Stellen der europäischen Mitgliedstaaten und dient dazu, strategische Leitlinien und politische Orientierung für die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit bereitzustellen.64
Die Gemeinsame Aktion 3 des Netzwerks EUnetHTA beschäftigt sich mit dem wissenschaftlichen und technischen Aspekt der EU-weiten Zusammenarbeit bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien. Daran beteiligt sind Organisationen aus EU-Ländern, EU-Beitrittsländern sowie EWR- und EFTA-Ländern (inkl. der Schweiz).
Hinsichtlich der Stärkung der EU-weiten Zusammenarbeit in HTA wurde von der EU-Kommission am 31. Januar 2018 ein Legislativvorschlag angenommen und dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. Dieser Legislativvorschlag sieht eine verbindliche Zusammenarbeit der EU-Staaten im Bereich der Bewertung von neuen Arzneimitteln und neuen Medizinprodukten vor. Diese umfasst aber nur die Erstellung von Bewertungsgrundlagen. Hinsichtlich Methoden zur Entscheidfindung betreffend Leistungspflicht sowie Preis- und Vergütungsmodellen sind die einzelnen Länder nach wie vor unabhängig. Der Prozess in den EU-Gremien ist noch im Gange.
Grundsätze für die Bemessung einer möglichst kostengünstigen Vergütung
Die Festlegung der Vergütung ausserhalb von Fallpauschalen-Systemen (DRG) erfolgt in den meisten Ländern in Verträgen zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern, oder es bestehen keine besonderen Regelungen.
64 Vgl. Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:088:0045:0065:DE:PDF