Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten

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BBl 20..

In den Niederlanden können die Patientinnen und Patienten grundsätzlich unter allen Leistungserbringern frei wählen. Sie müssen aber im Rahmen eines Gatekeeping-Systems von ihrem Grundversorger an Spezialisten überwiesen werden.

Koordinierte Versorgung stärken

Netzwerke zur koordinierten Versorgung

In Deutschland wurde in den vergangenen drei Jahrzehnten die sektorale Organisation des deutschen Gesundheitswesens immer wieder als Ursache für hohe Kosten und Qualitätsprobleme identifiziert. Daraufhin hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um die Kooperation, Koordination und Integration der Gesundheitsversorgung zu fördern. Insbesondere die eher zentral gesteuerten strukturierten Behandlungsprogramme und die eher dezentral entstehenden Netzwerke der besonderen Versorgung spielen in Deutschland eine wichtige Rolle.

Im Rahmen der Besonderen Versorgung können Leistungserbringer selektive Verträge mit den Krankenkassen oder ihren Verbänden abschliessen, um ihren Patientinnen und Patienten spezielle Behandlungsformen (z. B. bei Herz- und Kreislauferkrankungen, psychischen Krankheiten, Schwangerschaft und Geburt oder im Bereich der Onkologie) anbieten zu können. §140a SGB V bietet den Leistungserbringern verschiedene Möglichkeiten für die Vertragsgestaltung. So können sie auch Leistungen, die grundsätzlich nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenkasse gehören, in die Verträge mit aufnehmen und sich vergüten lassen.

In Frankreich wurde die unkoordinierte Versorgung verbunden mit einem hohen Unabhängigkeitsgrad und zahlreichen organisatorischen Möglichkeiten für Versorger sowie einer grossen Auswahl für Patientinnen und Patienten als wesentlicher Kostentreiber identifiziert. Spezifische Programme einer koordinierten Versorgung über die ganze Behandlungskette sind in Frankreich jedoch nicht verbreitet. Einzig die Einführung von multidisziplinären Gruppenpraxen erkennt Frankreich als Mittel, um den Umgang mit chronisch Kranken und die Effizienz im Gesundheitswesen zu verbessern. In diesen Versorgungseinheiten wird der Schwerpunkt weg von der kurativen Behandlung akuter Symptome hin zu präventiven Leistungen und zur Behandlungskoordination gelenkt.

In Österreich wurde 2017 ein Primärversorgungsgesetz beschlossen. Ziel ist die Stärkung der Allgemeinmedizin und der multiprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich in sogenannten Primärversorgungseinheiten (PVE). In einer PVE versorgt ein sogenanntes Primärversorgungskernteam bestehend aus spezifischen Berufsgruppen des Gesundheits- und Sozialwesens die Patientinnen und Patienten. Je nach Bedarf kann dieses Kernteam um relevante Berufsgruppen bzw. Einrichtungen erweitert werden (z.B. Ergotherapie, Hebammen, Sozialarbeit etc.). Diese werden durch verbindliche und strukturierte Zusammenarbeit in das Primärversorgungsteam eingebunden. Dieses erweiterte Kernteam nennt sich dann Primärversorgungsteam. Eine PVE ist ortsübergreifend oder an einem gemeinsamen Standort möglich. Bis Ende 2021 sollen insgesamt 75 Primärversorgungseinheiten entstehen. 13 Einheiten sind inzwischen entstanden (Stand September 2019).63

63 Vgl. www.primaerversorgung.org