Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 60Fedlex · Erläuternder Bericht
BBl 20..
iv. dem Schutz der Privatsphäre und anderer berechtigter privater Interessen; v. kommerziellen und anderen wirtschaftlichen Interessen, seien sie privater oder öffentlicher Natur; vi. der Waffengleichheit der Parteien im Prozess; vii. der Natur; viii. der Überprüfung, Kontrolle und Aufsicht durch öffentliche Stellen; ix. der Wirtschafts-, Währungs- und Wechselkurspolitik des Staates; x. der Vertraulichkeit der Meinungsbildung innerhalb oder zwischen Behörden während der Vorbereitung einer Entscheidung" (vgl. Empfehlung IV.1).
So bestehen beispielsweise in Frankreich Ausnahmen vom Zugang zu amtlichen Dokumenten, die insbesondere dem Schutz der Geheimgehaltung von Regierungsverhandlungen und –entscheiden und dem Schutz des Handels und der Industrie dienen. Auch in Belgien kann die Akteneinsicht verweigert werden, wenn das Interesse der Öffentlichkeit geringer wiegt als z.B. der Schutz von wirtschaftlichen oder finanziellen Interessen des Landes. Der Zugang der Öffentlichkeit zum Preisfestsetzungsverfahren wird deshalb auch in vielen anderen Ländern (z.B. den Niederlanden, Grossbritannien, Schweden,) insbesondere bei der Umsetzung von Preismodellen zugunsten der Wirtschaftlichkeit und der Versorgung eingeschränkt76.
Faire Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl
Die Frage der Referenztarife bei ausserkantonalen stationären Wahlbehandlungen ergibt sich aus der föderalistischen Organisation des Schweizer Gesundheitswesens und stellt sich im Ausland nicht in der gleichen Weise. Entsprechend scheint ein direkter Rechtsvergleich nicht möglich.
Weitere Anpassungen
Kostenbeteiligung Mutterschaft: Gleichbehandlung der Patientinnen
In Deutschland geniessen Schwangerschaft und Mutterschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung einen besonderen Stellenwert. Zu den in der Regel kostenbeteiligungsbefreiten Leistungen gehören insbesondere die ärztliche Betreuung einschliesslich der Schwangerschaftsvorsorge, Leistungen im Zusammenhang mit der Entbindung, Versorgung mit Arzneimitteln, Leistungen von Hebammen sowie die häusliche Pflege und Haushaltspflege.77
In Österreich haben alle krankenversicherten Frauen Anspruch auf Sachleistungen während der Schwangerschaft sowie rund um die Entbindung. Diese Sachleistungen bei Mutterschaft umfassen78:
ärztliche Betreuung und Hilfe durch eine Hebamme während der Schwangerschaft und nach der Entbindung;
76 Pauwels et al. Managed Entry Agreements for Oncology Drugs: Lessons from the European Experience to Inform the Future. Front Pharmacol 2017;8:171)
77 Ratgeber Krankenversicherung (2018), abrufbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de > Service > Unsere Publikationen > Gesundheit > Ratgeber Krankenversicherung, S. 99 (Stand: 19.6.2019).
78 Leitfaden zur sozialen Sicherheit, Osterreich; Europäische Kommission, abrufbar unter: https://ec.europa.eu > Beschäftigung, Soziales und Integration > Umziehen und arbeiten in Europa > Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU > Ihre Rechte in den einzelnen Ländern > Österreich (Stand: 19.6.2019).