Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten
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BBl 20..
Hebammenberatung während Schwangerschaft
Versorgung mit Arzneimitteln und Heilbehelfen;
Betreuung in einem Krankenhaus oder in einer Geburtsklinik für eine Dauer von längstens zehn Tagen (oder länger, falls während der Schwangerschaft oder der Entbindung Komplikationen auftreten),
In Frankreich übernimmt die Mutterschaftsversicherung79:
alle obligatorischen Untersuchungen während der Schwangerschaft, ohne Anwendung des Selbstbehalts und einer Pauschalbeteiligung von 1 € (lediglich die ersten beiden Ultraschalluntersuchungen werden nur bis zu 70 % übernommen);
alle erstattungsfähigen medizinischen Kosten ab dem ersten Tag des sechsten Schwangerschaftsmonats bis zum zwölften Tag nach der Entbindung, ohne Anwendung des Selbstbehalts.
Ab dem 6. Monat sind die Frauen ebenfalls von der Pauschalbeteiligung in Höhe von 1 € und der Selbstbeteiligung für Arzneimittel, paramedizinische Behandlungen und Transporte befreit.
6.4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
Ersatz von Ausdrücken
Im ganzen KVG soll die heute übliche namentliche Nennung des EDI (statt «Departement») und des BAG (statt «Amt») umgesetzt werden.
Art. 18 Abs. 2septies
Die rechtliche Grundlage für die gemeinsame Einrichtung KVG ist in Artikel 18 enthalten. Diese Bestimmung enthält namentlich die Aufgaben, die der gemeinsamen Einrichtung KVG zukommen. In Absatz 2septiessoll nach der schon bestehenden Aufgabe, die Führung des Lebendspende-Nachsorgefonds nach Artikel 15b des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 2004 (Bst. a) auch die der gemeinsamen Einrichtung neu übertragene Aufgabe, die Führung des Fonds für Rückerstattungen nach Artikel 52b in Buchstabe b aufgeführt werden. In den Fonds sollen einerseits Rückerstattungen im Zusammenhang mit Preismodellen einbezahlt werden. So sollen bei volumenbezogenen Rückerstattungen die Gelder in diesen Fonds bezahlt werden. Daneben sollen auch die Rückerstattungen von Mehreinnahmen, die aus der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln der Spezialitätenliste nach Artikel 67a KVV resultieren, in den Fonds fliessen. Es handelt sich dabei z.B. um Rückerstattungen von Mehreinnahmen, die während eines Beschwerdeverfahrens erzielt wurden. Die heute geltende Regelung von Artikel 48 Buchstabe c KVAG wird in Artikel 18 Absatz 2septiesVE-KVG überführt. Die gemeinsame Einrichtung KVG soll die Mittel der Rückerstattung verwalten und den Gesamtbetrag entweder nach
79 Leitfaden zur sozialen Sicherheit Frankreich; Europäische Kommission, abrufbar unter: https://ec.europa.eu > Beschäftigung, Soziales und Integration > Umziehen und arbeiten in Europa > Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU > Ihre Rechte in den einzelnen Ländern > Frankreich (Stand: 19.06.2019).