Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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 SPS, WWF, Greenpeace, SPS, SFV, SGB, Vogelwarte, BirdLife, Vision Lw, NF CH

Im vorliegenden Vorentwurf werden unterschiedliche Bereiche vermischt; zuerst werden Mensch, Tier, Umwelt thematisiert, dann die Qualität von Trinkwasser, Grund- und Oberflächenwasser und schliesslich auch noch naturnahe Lebensräume. Wichtig dabei ist eine allgemeine Risiko- und Belastungsreduktion für alle Bereiche inkl. Boden, Luft, AnwenderInnen und KonsumentInnen (siehe Art. 6b, Abs.3).

Weiter muss gesetzlich klar festgelegt sein, dass die Risikodefinition sowohl das akute als auch das chronische Risiko umfasst.

 Bio Suisse: Unterstützung Minderheitsantrag. Darüber hinaus wird gefordert, den Absenkpfad auf Netto Null bis spätestens 2050 anzulegen. Verlangt wird eine eine Perspektive mit Planungssicherheit und einer führenden Rolle für agrarökologische Systeme wie Bio oder IP.

 Bioterra CH: Unterstützung des Minderheitsantrags.

Allerdings ist es äusserst anspruchsvoll die Risiken zu quantifizieren. Und es ist mutig, eine Risikoreduktion quantitativ festzulegen, ohne vorher die Messmethode entwickelt zu haben.

Es reicht jedoch nicht aus, das Risiko bis 2027 um 50% zu reduzieren. Auch nach 2027 muss der Absenkpfad weitergeführt werden. Denn selbst wenn die Reduktionsziele bis 2027 erreicht würden, ist die Pestizidproblematik damit noch nicht gelöst. Das Ziel muss es sein, die Risiken so gering wie möglich zu halten. Wir fordern eine Absenkung des Risikos um mindestens 50% bis 2027.

Weiter muss gesetzlich klar festgelegt sein, dass die Risikodefinition sowohl das akute als auch das chronische Risiko umfasst.

 Migros, IG D: Unterstützung des Minderheitsantrags

Es ist wichtig, dass auch über das Jahr 2027 hinaus die Risiken reduziert werden. Neue technologische Möglichkeiten ermöglichen weitere Reduktionen. Durch das Setzen ambitiöser Ziele wird auch die Forschung nach neuen Anbaumethoden und weniger schädlichen Mitteln angetrieben. Die Agroscope forscht bereits heute intensiv in diese Richtung und hat im Februar 2020 sogar ein Memorandum of Understanding für eine pestizidfreie Landwirtschaft mit über 20 europäischen Forschungsinstitutionen unterzeichnet. Ob die Vorgabe, ab 2027 die Risiken nochmals um 20% zu reduzieren quantitativ genau richtig ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig absehbar. Als klares politisches Signal ist aber der Ansatz der Kommissionsminderheit zu begrüssen.

So oder so muss das Jahr 2025 (in Anlehnung auf Art. 6b Abs. 6: zwei Jahre vor Ablauf der Frist) dazu genutzt werden, eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen, welche nicht nur den Stand der zu Beginn gewählten Indikatoren, sondern auch neue Erkenntnisse in der Risikomessung und in der Wirksamkeit der Reduktionsprogramme umfasst.

 COOP: Unterstützung des Minderheitsantrags.

Die reine Vorgabe eines Absenkpfades zur Verminderung der Risiken durch den Einsatz von PSM ist nicht ausreichend. Um den Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten gerecht zu werden wird entscheidend sein, dass die Erreichung der Zielvorgaben konsequent überwacht und im Falle der nicht-Erreichung rasch und gezielt interveniert wird (vgl. Bemerkungen zu Art. 6b LwG, Abs. 2 und Art. 6b LwG, Abs. 6).