Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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die Biodiversität im Rahmen des Monitorings insbesondere an deren Beeinträchtigung orientieren werden müssen.

 AG: Zustimmung Minderheitsantrag und neuer Absatz 1a«Im Gewässerschutzbereich Au dürfen keine PSM eingesetzt werden, welche zu Metaboliten-Konzentrationen über 0.1 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser führen.»

 SG: Es ist der Minderheitsantrag einzuführen und zu ergänzen: "Die Risiken für die Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume, aquatische und terrestrische Nichtzielorganismen sowie die Belastung im Grundwasser müssen bis 2027 um 50 Prozent und bis 2035 um 70% im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012-2015 vermindert werden".

 JU: Wir unterstützen den Mehrheitsantrag. Wir schlagen die folgende Neuformulierung vor:

«Die Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume, aquatische und terrestrische Nichtzielorganismen so-

wie die Belastung im Grundwasser müssen bis 2027 um

50 Prozent vermindert werden.»

Wir anerkennen die Tatsache, dass die Risiken durch den Einsatz von Pestiziden für alle Umweltsysteme, und somit auch für den Menschen, verringert werden müssen. Diese Reduzierung muss nach einem nachhaltigen und wirksamen Reduzierungsplan erfolgen. Es ist von zentraler Bedeutung, eine umfassende Reduzierung der Risiken und negativen Auswirkungen in allen Bereichen, einschliesslich Boden, Luft, Anwenderinnen und Anwender sowie Konsumentinnen und Konsumenten, zu gewährleisten.

 EVP: Minderheitsantrag übernehmen. Ziel muss sein, die Risiken möglichst gering zu halten und ambitionierter zu formulieren. Die 50-prozentige Reduktion der Risiken bis 2027 ist ein Mindestmass. Auch, weil damit nicht die Reduktion des Pestizideinsatzes angestrebt wird, sondern nur die damit verbundenen Risiken. Ausserdem braucht es zwingend wissenschaftliche Indikatoren, die das Risiko sowohl anhand des Einsatzes von PSM als auch der Toxizität der Wirkstoffe messen.

 GPS, GLP, SPS, WWF, Greenpeace, Pro Natura, Vogelwarte, BirdLife, NF CH, Uniterre, Agrarallianz, Vision Lw, SFV, SGB, VSA, ENHK, VKMB, WVS: Unterstützung des Minderheitsantrags.

Es reicht jedoch nicht aus, das Risiko bis 2027 um 50% zu reduzieren. Auch nach 2027 muss der Absenkpfad weitergeführt werden. Denn selbst wenn die Reduktionsziele bis 2027 erreicht würden, ist die Pestizidproblematik damit noch nicht gelöst. Das Ziel muss es sein, die Risiken so gering wie möglich zu halten. Der Minderheitsantrag zu einer weiteren Risikoreduktion von 70% bis 2035 ist deshalb unbedingt gutzuheissen. Gefordert wird auch eine ambitioniertere Absenkung des Risikos um mindestens 50% bis 2027 und ein weiteres Reduktionsziel von 90% bis 2040.

 VSA: Zudem soll an geeigneter Stelle geregelt werden, dass Zuströmbereiche ausgeschieden werden müssen und dort keine problematischen Pestizide ausgebracht werden dürfen. Zur Reduktion der Belastung des für Trinkwasser genutzten Grundwassers dürfen im Zuströmbereich von öffentlichen Trinkwasserfassungen keine Pestizide eingesetzt werden, deren Wirkstoffe sowie alle ihre Metaboliten im Grundwasser in Konzentrationen über 0.1 Mikrogramm pro Liter auftreten können.