Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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 SVKI: Unterstützung des Minderheitsantrags mit Ergänzung:

«Pestizide der höchsten Risikoklasse werden bis 2023 verbo-

ten»

Ein Verminderungsziel der Risiken durch PSM ist sehr gut. Jedoch sollten die Pestizide mit der höchsten Risikoklasse zeitnah verboten werden. Somit ist die Zeitspanne bis 2027 zu langfristig. Pestizide oder deren Metaboliten in der höchsten Risikoklasse (z.B. nicht biologisch abbaubar, Substanz verbleibt über Jahre im Boden und es besteht so die Gefahr, dass sie ins Trinkwasser übergehen) sollten bis 2023 verboten werden.

 Städte: Unterstützung des Minderheitsantrags mit Ergänzung:

«Pestizide der höchsten Risikoklasse werden bis 2023 verbo-

ten»

Ein auf wissenschaftlicher Basis geschaffener Indikator, beruhend auf der Risikoklasse der PSM, ist eine klare und zielgerichtete Messgrösse und sollte daher so schon im Gesetz festgelegt werden.

 SFV: Es reicht jedoch nicht aus, das Risiko bis 2027 um 50% zu reduzieren. Auch nach 2027 muss der Absenkpfad weitergeführt werden. Denn selbst wenn die Reduktionsziele bis 2027 erreicht würden, ist die Pestizidproblematik damit noch nicht gelöst. Das Ziel muss es sein, die Risiken so gering wie möglich zu halten. Der Minderheitsantrag zu einer weiteren Risikoreduktion von 70% bis 2035 ist deshalb unbedingt gutzuheissen. Wir fordern allerdings eine ambitioniertere Absenkung des Risikos um mindestens 50% bis 2027 und ein weiteres Reduktionsziel von 99% bis 2040.

 AWBR: Unterstützen Minderheitsantrag:

Minderheitenvorschlag

1… verbessert werden. Die akuten und chronischen Risiken f ü r die Bereiche Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im Grundwasser m ü ssen bis 2027 um 50 Prozent, bis 2035 um 70 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 vermindert werden.

 VSGP: Dem Schutz der Kulturen muss eine angemessene Bedeutung beigemessen werden. Die Verbesserung der Qualität von Trink-, Oberflächen- und Grundwasser hängt nicht nur vom Einsatz von PSM ab. Um ein mit den angedachten Massnahmen kohärentes Ziel zu formulieren, wird die Reduktion der Einträge in die Gewässer vorgeschlagen.

1Die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Umwelt sollen vermindert und die Qualität des die Einträge ins Trinkwasser, der die Oberflächengewässer und des das Grundwassers sollen verbessert reduziert werden. Die Risiken für die Bereiche Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im der Eintrag von belastenden Pflanzenschutzmittel ins Grundwasser müssen bis 2027 um 50 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 vermindert werden.

Die Definition von naturnahen Lebensräumen ist allenfalls zu überdenken. Diese Formulierung könnte negative Auswirkung auf die zu fördernde Vernetzung von Biodiversitätsflächen haben.