Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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- Es macht Sinn und gibt ein realitätsbezogeneres Bild, Durchschnittswerte über mehrere Jahre anzuschauen.

- Zudem ergäbe dies einen realistischeren Zeithorizont für die Auswertung der Zielergebnisse im 2030 (Durchschnitt 2027-30) statt bereits 2027.

 Eawag: Die GSchV enthält in ihrer Änderung vom 01.04.2020 neu spezifische numerische Anforderungen für Pestizide. Dies wurde in der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage noch nicht berücksichtigt. Dort werden auch neu numerische Anforderungen definiert, die längerfristig, d.h. während eines Zeitraums von 2 Wochen, nicht überschritten werden dürfen («andauernd»).

Sowohl das akute Risiko als auch chronische Risiko sollten vermindert werden und für die Indikatoren abgeleitet werden.

1Die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln f ü r Mensch, Tier und Umwelt sollen vermindert und die Qualität des Trinkwassers, der Oberflächengewässer und des Grundwassers soll verbessert werden. Die akuten und chronischen Risiken f ü r die Bereiche Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im Grundwasser m ü ssen bis 2027 um 50 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 vermindert werden.

Minderheitenvorschlag

1… verbessert werden. Die akuten und chronischen Risiken f ü r die Bereiche Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im Grundwasser m ü ssen bis 2027 um 50 Prozent, bis 2035 um 70 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 vermindert werden.

Ergänzung für beide Vorschläge:

Bis 2035 werden die Anforderungen an die Wasserqualität, ausge-

drückt durch die numerischen Anforderungen von Anhang 2 der GSchV, eingehalten.

 Wissensch. CH: Unabhängig von der Reduktion der Risiken soll festgehalten werden, dass die Anforderungen der GSchV eingehalten werden und wo nicht erreicht ab 2027 spezifische Massnahmen ergriffen werden müssen. Beantragt wird zudem, dass für Oberflächengewässer und Grundwasserleiter, welche der Trinkwassergewinnung dienen, strengere langfristige Zielwerte formuliert werden.

Der Begriff «Tier» ist fachlich zu eng gegriffen. Empfehlenswert ist deshalb, von Biodiversität zu sprechen. Grundsätzlich wäre es zudem auch wichtig die Risiken für Ökosystemleistungen zu erwähnen, da das Wohlergehen der Gesellschaft davon abhängt (IPBES 2019).

Als sehr wichtig erachtet wird, dass die Bodenfruchtbarkeit bzw. Qualität der Böden ebenfalls verbessert wird, da diese die Basis der landwirtschaftlichen Produktionskapazität darstellen. Zudem soll damit auch die Kohärenz mit der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) gewährleistet werden.

In Übereinstimmung mit den numerischen Anforderungswerten der GSchV sollte sowohl das akute als auch das chronische Risiko (vgl. mit «andauernd» gekennzeichnete Werte in der GSchV) minimiert werden

1Die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln f ü r Mensch, Tier Biodiversität und Umwelt sollen vermindert und die Qualität des Trinkwassers, der Oberflächengewässer, und des Grundwassers und