Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten
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der Böden soll verbessert werden. Die akuten und chronischen Risiken f ü r die Bereiche Oberflächengewässer, Böden und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im Grundwasser m ü ssen bis 2027 um 50 Prozent, bis 2035 um 70 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 vermindert werden.
Ablehnung mit Alter- VPL nativen
Alternativen VPL: 50 und 70 % sind zu hoch angesetzt und unrealistisch. Die Land-
wirtschaft hat in den letzten 10 Jahren selber um 22% reduzieren können. Je weniger Mittel, desto schwieriger wird eine Reduktion. Zudem was passiert wenn sich das Klima positiv für Schädlinge und Krankheiten entwickelt?
Ablehnung SVLT
Argumente SVLT: Das Ziel von 50% Risikoreduktion bis 2027 wird nicht unterstützt.
Es stehen derzeit keine Methoden bereit, um die Zielerreichung zu überprüfen. Ebenso sind nicht überall gute Alternativen für den Wegfall von heutigen Wirkstoffen vorhanden. Eine Risikoreduktion muss an den Erhalt des Selbstversorgungsgrades gekoppelt sein, ansonsten nur mehr Ware importiert wird ohne gleichwertige Produktionsvorschriften. Mit dem «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» und den Reduktionen im Einsatz dieser Mittel in den vergangenen Jahren hat die Landwirtschaft bewiesen, dass sie Willens ist, um an dieser Problematik zu arbeiten.
Art. 6b Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
2Der Bundesrat legt die Methode fest, mit der die Erreichung der Werte nach Absatz 1 berechnet wird.
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung BE, OW, AI, GR FDP SBV, LBV, SMP, Swis-
sOlio, swiss Tabac, Swiss Fruit, Swisspatat, vitiswiss, FSV,
SCFA, IP-Suisse, Bio Suisse, fial, Jardin-Suisse, SVKI
Bemerkungen
BE, OW: Unterstützung des Mehrheitsantrags.
Der Mehrheitsantrag ist umfassender und lösungsoffener, was angesichts der methodisch anspruchsvollen Fragestellungen zweckmässig ist. Ein ähnliches Risikoreduktionsziel muss auch für die nicht landwirtschaftlich eingesetzten übrigen BP festgelegt werden.
GR: Unterstützung des Mehrheitsantrags. Es wird darauf hingewiesen, dass die Menge der eingesetzten PSM wahrscheinlich nicht der geeignete Indikator ist. Es ist davon auszugehen, dass für Oberflächengewässer und Grundwasser unterschiedliche Methoden und Indikatoren festzulegen sind.
AI: Unterstützung Mehrheitsantrags. Die Standeskommission fordert vom Bund eine schnelle Erarbeitung von nachvollziehbaren, wissenschaftlichen Methoden, um die Zielerreichung zu überprüfen. Dazu nötige Indikatoren müssen nachvollziehbar und wissenschaftlich breit abgestützt sein. Damit die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen (siehe Abs. 4) und die Zielerreichung (siehe Abs. 6) überprüft werden können, muss der Indikator jährlich erhoben werden.