Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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 SBV, LBV, SwissOlio, swiss Tabac, Swiss Fruit, Swisspatat, vitiswiss,

FSV, SMP: Grundsätzlich ist es nicht statthaft, Ziele zur Risikoreduktion zu definieren, ohne dass die Methoden zur Risikobeurteilung bekannt sind. Der SBV fordert vom Bund die schnelle Erarbeitung von nachvollziehbaren, wissenschaftlichen Methoden, um die Zielerreichung zu überprüfen. Dazu nötige Indikatoren müssen nachvollziehbar, wissenschaftlich breit abgestützt und von der Praxis akzeptiert sein.

Die von einer Minderheit vorgeschlagene gesetzliche Verankerung von Reduktionszielen über 2027 hinaus bis ins Jahr 2035 lehnt der SBV ab. Aus Sicht SBV müssen in einem ersten Schritt durch den Bund klare Indikatoren zur Zielerreichung festgelegt werden. Dabei sollen Menge, Exposition und Toxizität eines Wirkstoffes berücksichtigt werden. In einem zweiten Schritt müssen die Reduktionsziele im Jahr 2027 überprüft werden. Erst danach macht es Sinn, allenfalls weitere Reduktionsziele festzulegen.

 FDP: Grundsätzlich braucht es zur Überprüfung der Zielerreichung ein transparentes Monitoring und nachvollziehbare, wissenschaftlich breit abgestützte Methoden.

 IP-Suisse, Bio Suisse: Der Vorschlag der Mehrheit berücksichtigt die Tatsache, wonach nicht ein einziger Indikator ein genügendes Abbild der Risikosituation ergeben kann. Die Zielerreichung des Absenkpfades muss wahrscheinlich mit mehreren wissenschaftlich abgestützten Indikatoren überprüft, die das Risiko sowohl anhand des PSM-Einsatzes (d. h die behandelte Fläche) als auch an der Human- und Ökotoxizität der Wirkstoffe messen. Ein fertiges, wissenschaftlich überprüftes Konzept dazu liegt noch nicht vor. Es ist deshalb richtig, die Verantwortung zur Festlegung der geeigneten Messmethode dem Bundesrat zu überlassen.

Der Bundesrat soll sich bei der Festlegung eines oder mehreren Indikatoren auf die Expertise eines wissenschaftlichen Rates abstützen, um sicherzustellen, dass die Ziele und Messmethoden dem «State of the Art» entsprechen.

 JardinSuisse: Für das Festlegen der Methode und die Ausarbeitung des Informations-Systems sind die Branchen miteinzubeziehen.

Zustimmung mit Al- BPUK/LDK; ZH, UR, EVP, GLP, GPS, SPS WWF, Greenpeace, ternativen SZ, OW, GL, SO, BS, Pro Natura, Bioterra BL, AR, SG, TG, TI, CH, BirdLife, Vogel-JU warte, NF CH, svu,

SFV, SGB, VSGP,

COOP, Migros, IGAS, IG D, AWBR, VSA,

VKMBA, WVS, ENHK, VSGP, Eawag, Agora, CNAV, SALS,

Swisscoffel, SVKI,

Wissensch. CH, Eawag

Alternativen  BPUK/LDK, SO, ZH, AG, TI: Unterstützung des Minderheitsantrags.

Es ist sinnvoll, wenn der Bundesrat die Methode festlegt, mit dem die Erreichung der Werte nach Art. 6b Absatz 1 berechnet wird. Da die Festlegung der Messmethode die Grundlage für das Reduktionsziel bildet, ist es aufgrund des gedrängten Zeitplans nötig, dass der Bundesrat den Kantonen die Messmethode noch in diesem Jahr präsentiert.

Ausserdem sei darauf hingewiesen, dass die Menge der eingesetzten PSM bei der Festlegung der Messmethode nicht der geeignete Indikator