Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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lich und erstatten dem Bund regelmässig Bericht. Der Bund informiert die Öffentlichkeit über die Art und Wirkung der Mass-

nahmen.

 CH Gemeinden: Problematik der Branchenorganisationen. Der Artikel 6b Absatz 4 verpflichtet die Branchenorganisationen, Massnahmen zu ergreifen, um die Risiken für Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastungen durch Metaboliten im Grundwasser im dargelegten Umfang zu reduzieren. Dieser Absatz gilt für verschiedene Branchen, also auch für den SGV und den SSV. Dieser Vorschlag ist nicht angemessen. Die kommunalen Verbände (SGV und SSV) sind gegen diesen Absatz, weil die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Bereich seit 2001 auf nationaler Ebene verboten ist.

 BDW: Branchenorganisationen können ihren Mitgliedern allenfalls Massnahmen empfehlen. Sie haben aber kein Mittel, mit welchem sie die Akteure zu einem bestimmten Handeln zwingen könnten.

Art. 6b Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

5 Der Bundesrat kann die Branchenorganisationen bestimmen.

Kantone Parteien Organisationen

Zustimmung OW, SG FDP

Bemerkungen

Zustimmung mit Al- BPUK/LDK; ZH, LU, GLP, SPS WWF, Greenpeace, ternativen UR, GL, SO, BS, BL, Pro Natura, Vision Lw.,

AR, GR, AG, TG Bird Life, Vogelwarte, Bioterra CH, NF CH, Agrarallianz, VKMB, IP-Suisse, Bio Suisse, Migros, IGAS, IG D, SGB, SFV, SVU,

AWBR, WVS, VSA Alternativen  BPUK/LDK, LU, UR, GL, SO, GR, AG, TG: Dabei sind auch die vor- und

nachgelagerten Betriebe zu berücksichtigen. So müssen alle Akteure eingebunden werden, so auch u.a. der Detailhandel und die Nahrungsmittelindustrie. Denn es macht wenig Sinn, die Produzenten anzuhalten, Produkte zu produzieren, wenn der Detailhandel nicht auch in die Pflicht genommen wird, diese abzunehmen und deren Vermarktung zu fördern. So gelingt es, den Foodwaste zu vermeiden, welcher daher führt, weil qualitativ einwandfreie Ware nicht den (privaten) Handelsnormen entspricht, von den Händler zurückgewiesen wird und vernichtet werden muss.

Die umfassende Aufzählung der Branchen gemäss erläuterndem Bericht wird unterstützt und der Bundesrat aufgefordert, die der Produktion vor- und nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette ebenfalls einzubinden.

Die Branchenorganisationen sollen in die Pflicht genommen und neu,

nach einer Pilotphase von ein bis zwei Jahren, die Arbeit der Branchenorganisationen mit den Kantonen diskutieren werden, um allenfalls Korrekturen vornehmen zu können. Es gilt die Zeit zu nutzen und von sämtlichen Akteure in dieser Sache Engagement einzufordern.

 BL: Es ist zu prüfen, ob analog zu den PSM wichtige Organisationen im Bereich der BP ebenfalls zu Massnahmen der Risikominderung verpflichtet werden können.