Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten
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5aDer Bundesrat ermittelt jährlich den Wert des oder der Risi-
koindikatoren.
Um das Ziel der Verantwortung der Wirtschaftsakteure beim Absenkpfad noch mehr Gewicht zu verleihen, ist die Schaffung einer brancheneigenen «Ressourcenagentur» zu prüfen. Die Energie-Agentur der Wirtschaft ist bei den CO2-Senkungsmassnahmen des Privatsektors ein Vorbild, das jedoch aufgrund der Komplexität der Probleme im Bereich des Pflanzenschutzes und der Kleinstrukturierung der landwirtschaftlichen Produktion nicht 1 zu 1 zu übernehmen ist. Es zeichnet sich ab, dass in der Land- und Ernährungswirtschaft später weitere Absenkpfade u.a. im Bereich der Nährstoffe und des CO2 angestrebt werden. Eine brancheneigene Agentur mit entsprechenden wissenschaftlichen, organisatorischen und Beratungskompetenzen könnte grosse Hilfe zur Übernahme von Eigenverantwortung leisten und der Wahrnehmung, Opfer von immer weitergehenden Einschränkungen Opfer zu sein, wirksam entgegenwirken.
5b Der Bundesrat kann einzelne Aufgaben wie die Überprüfung von Reduktionsmassnahmen, das Monitoring der Ergebnisse
und die Beratung einer privatwirtschaftlichen Agentur delegie-
ren und ihre Tätigkeiten finanziell unterstützen
Ablehnung mit Alter- FR Scienceindustries,
nativen economiesuisse, Jar-
dinSuisse, SAB, SVKI, Swiss Fruit, VSGP Alternativen FR: Den Einbezug der «Branchen» bei der Umsetzung streichen, aber bei der Erarbeitung der Massnahmen beibehalten.
Scienceindustries: Für welchen Zweck und in welcher Situation der Bundesrat die Branchenorganisationen bestimmt ist unklar. Dieser Absatz ist ungenau und zu wenig konkret und muss revidiert werden.
economiesuisse: Die anvisierten Branchenorganisationen müssen klarer definiert werden, weil einer so weitgehenden Vorlage nicht zugestimmt werden kann, wenn unklar ist, welche Organisationen effektiv für die Umsetzung in die Pflicht genommen werden sollen. Dabei ist es wichtig,
dass man den Kreis der Organisationen breit fasst. Unter den Begriff Branchenorganisationen fallen beispielsweise in der Landwirtschaft nicht nur der Schweizerische Bauernverband und der Verband Schweizer Gemüseproduzenten, sondern auch die weiteren Branchenverbände. Zudem sollten auch Produzenten- und Labelorganisationen eine wichtige Rolle spielen, nicht nur bei der Umsetzung der Massnahmen, sondern auch bei der Inwertsetzung auf dem Markt. Wir machen daher beliebt, dass der Begriff weiter gefasst wird und von «Branchen-, Produzenten- oder Labelorganisationen» gesprochen wird.
Änderung des Gesetzestexts wie folgt:
5Der Bundesrat kann die Branchenorganisationen Branchen-, Produ-
zenten- und Labelorganisationen bestimmen.
JardinSuisse: Gemäss Ausführungen Abs. 4
SVKI: Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Inverkehrbringer und Anwender Branchenlösungen organisieren können.
5Der Bundesrat kann die Branchenorganisationen bestimmen