Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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Zustimmung mit Al- BPUK/LDK; ZH, BE, EVP, GPS, GLP, SPS WWF, Greenpeace, ternativen OW, UR, GR, SO, AG, ProNatura, Bioterra TG, SG, AR, VS, JU CH, BirdLife; Aagrarallianz, Bio suisse, JardinSuisse, VSGP,

SFV, SGB, AWBR, Zürich WV, COOP, wissensch. CH, economiesuisse, Migros,

IGAS, IG D, Städte, SVKI

Alternativen  BPUK/LDK; ZH, BE, UR, OW, SO, BS, GR: Es ist bereits – in Analogie zur CO2-Gesetzgebung – im Gesetz aufzuzeigen, welche Massnahmen der Bundesrat ergreift, wenn sich abzeichnet, dass die Ziele nicht erreicht werden. Teil dieser Massnahmen soll auch die Einführung einer Lenkungsabgabe für PSM sein, so wie es Dänemark praktiziert. Die mit der Lenkungsabgabe eingenommenen Mittel können dabei an die Landwirte zurückgezahlt und für die Finanzierung des Umweltmonitorings verwendet werden. Die Möglichkeit, einzelne Wirkstoffe direkt zu verbieten, soll ebenfalls Teil der Massnahmen sein.

6Ist absehbar, dass die Verminderungsziele nach Absatz 1 nicht erreicht werden, so ergreift der Bundesrat spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist die erforderlichen Massnahmen, insbesondere durch den Widerruf der Genehmigung besonders risikoreicher Wirkstoffe und

durch die Einführung einer Lenkungsabgabe.

 BE, SG, AR: Mit Einführung einer Lenkungsabgabe für PSM ergänzen, die nach Toxizität gewichtet.

 BE: Zudem ist folgende Massnahme aus dem Bericht 2019 zur AP22+ gesetzlich zu verankern (vgl. Erläuterungsbericht S. 11):

«PSM mit einem unannehmbaren Umweltrisiko werden im Rahmen der Überprüfung der Bewilligung aus dem Markt zurückgezogen. Zum Schutz der Umwelt sollen die verbleibenden bewilligten Produkte, abgestuft nach Risiken, in ihrer Anwendung weiter eingeschränkt werden. So sollen Produkte mit einem höheren Risiko durch Produkte mit einem tieferen Risiko ersetzt werden, sofern solche zur Verfügung stehen.»

 VS: Die Risiken müssen somit bis 2025 um 35% gesenkt werden, was einer enormen Herausforderung in einer sehr kurzen Frist gleichkommt. Die verbindlichen Massnahmen sind so zu gestalten, dass das Produktionspotenzial in allen Zweigen der Landwirtschaft erhalten bleibt.

 JU: Eine «Lenkungsabgabe» und ein «Verbot synthetischer Pestizide für Privatpersonen» müssen jetzt eingeführt werden.

Das Ziel für 2027 (–50 % Risiken) ist insofern realistisch, als dass sich ein ganzer Wirtschaftszweig, die Landwirtschaft, anpassen muss. Dies sollte ein ehrgeizigeres Ziel für bebaute Gebiete nicht ausschliessen, wo die Risiken kurzfristig und einfach um mindestens 90 % reduziert werden könnten (siehe jüngste Entwicklungen in Frankreich).

 GLP, GPS, SPS, EVP, SFV, SGB, WWF, Greenpeace, Pro Natura, Bio suisse, Bioterra CH, BirdLife, Agrarallianz, VSA, AWBR, Zürich WV,

COOP: Mit dem Instrument der Lenkungsabgabe ergänzen. Der Bundesrat soll bei Nichterreichung der Ziele Instrumente einführen, die über den