Vorlage BAZG-VG Anhang 1

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten

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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des

grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020

Art. 75a Abs. 2

2Sie vollzieht die Amtshilfe in analoger Anwendung von Artikel 110–119 BAZG-VG56.

Art. 101 Abs. 4

4Soweit die Widerhandlungen durch das BAZG verfolgt werden, ist für die Frage der Konkurrenzen das BAZG-VG57 anwendbar.

Art. 103 Abs. 3 und 4

3In Strafsachen mit engem Sachzusammenhang, bei denen sowohl die Zuständigkeit der ESTV als auch die des BAZG gegeben ist, kann die ESTV im Einvernehmen mit dem BAZG die Vereinigung der Strafverfolgung bei einer der beiden Behörden beschliessen.

4In besonders leichten Fällen kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden. In diesen Fällen wird eine Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügung erlassen. Für die Einfuhrsteuer gilt das BAZG-VG58.

Art. 105 Abs. 2 und 3

2 Die Verfolgungsverjährung tritt nicht mehr ein, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist eine Strafverfügung oder ein erstinstanzliches Urteil, denen rechtskräftige Strafbescheide gleichgestellt werden, ergangen ist.

3 Die Verjährung für die Leistungs- und Rückleistungspflicht gemäss Artikel 12 VStrR richtet sich:

a. grundsätzlich nach Artikel 42;

b. falls ein Tatbestand der Artikel 96 Absatz 4, 97 Absatz 2 oder 99 oder nach den Artikeln 14–17 VStrR erfüllt ist, nach den Absätzen 1, 2 und 4. Dies gilt gegenüber allen zahlungspflichtigen Personen.

31. Tabaksteuergesetz vom 21. März 196959

Ersatz von Ausdrücken

Im ganzen Erlass werden ersetzt:

a. «Oberzolldirektion» durch «Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen;

56 SR …

57 SR …

58 SR …

59 SR 641.31