Vorlage BAZG-VG Anhang 1

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten

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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des

grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020

Art. 23 Rechtsmittel

Soweit der Vollzug den Kantonen obliegt, können Verfügungen der ersten kantonalen Instanzen innerhalb von 60 Tagen beim BAZG angefochten werden.

Art. 25a Übergangsbestimmung

Verfahren, die bei Inkrafttreten der Änderung vom … hängig sind, werden nach bisherigem Recht abgeschlossen.

37. Alkoholgesetz vom 21. Juni 193298

Art. 1

I. Geltungsbe-1 Den Vorschriften dieses Gesetzes sind unterstellt die Herstellung gebrannter Wasreich des

Gesetzes ser, ihre Reinigung, ihre Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr, ihr Verkauf und ihre fiskalische Belastung.

2Das BAZG-Vollzugsaufgabengesetz vom …99 (BAZG-VG) ist anwendbar, soweit das vorliegende Gesetz nicht abweichende Bestimmungen enthält.

3Vorbehalten bleibt die Gesetzgebung über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, soweit nicht dieses Gesetz davon abweichende Bestimmungen aufstellt.

Art. 7 Abs. 2 und 3

2Der Konzessionsinhaber hat über die Herkunft der Rohstoffe, die Art, Menge und Verwendung der daraus hergestellten gebrannten Wasser Buch zu führen.

3Aufgehoben

Art. 23

Aufgehoben

Art. 31bis

e. Steuerpflicht Für Einfuhren gemäss Artikel 28 und 29 sind die Abgabeschuldnerinnen und die Abgabeschuldner nach Artikel 21 Absatz 1 BAZG-VG100 steuerpflichtig.

Art. 34

Aufgehoben

98 SR 680

99 SR …

100 SR …