Vorlage BAZG-VG Anhang 1

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten

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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des

grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020

36. Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19. Dezember 199794

Gliederungstitel vor Art. 1

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 2a Anwendbarkeit des BAZG-Vollzugsaufgabengesetz

1Das BAZG-Vollzugsaufgabengesetz vom …95 (BAZG-VG) ist anwendbar, soweit das vorliegende Gesetz nicht abweichende Bestimmungen enthält.

2Die Bestimmungen zur Warenanmeldung und Erhebung der Abgaben sind sinngemäss anwendbar.

Art. 2b Zuständigkeit

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) vollzieht dieses Gesetz.

Art. 11 Abs. 1 und 3

Aufgehoben

Art. 13

Aufgehoben

Art. 14 Besondere Verfahrensbestimmungen

Der Bundesrat kann vereinfachte Verfahren vorsehen.

Art. 15–18

Aufgehoben

Einfügen nach dem Gliederungstitel des 6. Abschnitts

Art. 19b Abgabewiderhandlungen

Als Abgabewiderhandlungen gelten:

a. die Hinterziehung der Abgabe;

b. die Gefährdung der Abgabe.

94 SR 641.81

95 SR …