Vorlage BAZG-VG Anhang 1
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten
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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des
grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020
36. Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19. Dezember 199794
Gliederungstitel vor Art. 1
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 2a Anwendbarkeit des BAZG-Vollzugsaufgabengesetz
1Das BAZG-Vollzugsaufgabengesetz vom …95 (BAZG-VG) ist anwendbar, soweit das vorliegende Gesetz nicht abweichende Bestimmungen enthält.
2Die Bestimmungen zur Warenanmeldung und Erhebung der Abgaben sind sinngemäss anwendbar.
Art. 2b Zuständigkeit
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) vollzieht dieses Gesetz.
Art. 11 Abs. 1 und 3
Aufgehoben
Art. 13
Aufgehoben
Art. 14 Besondere Verfahrensbestimmungen
Der Bundesrat kann vereinfachte Verfahren vorsehen.
Art. 15–18
Aufgehoben
Einfügen nach dem Gliederungstitel des 6. Abschnitts
Art. 19b Abgabewiderhandlungen
Als Abgabewiderhandlungen gelten:
a. die Hinterziehung der Abgabe;
b. die Gefährdung der Abgabe.
94 SR 641.81
95 SR …