Vorlage BAZG-VG Anhang 1

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten

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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des

grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020

Art. 73

Aufgehoben

Art. 75

Aufgehoben

Art. 76g

IIa. Übergangs-1

bestimmungen Verfahren, die bei Inkrafttreten der Änderung vom … hängig sind, werden nach biszur Änderung herigem Recht abgeschlossen. Sie werden von der dafür zuständigen Dienststelle des vom x. Monat

2023 BAZG behandelt.

2Bewilligungen und Vereinbarungen, die bei Inkrafttreten der Änderung vom … bestehen, bleiben bis zu deren Ablauf, höchstens aber zwei Jahre ab Inkrafttreten der Änderung gültig.

38. Kernenergiegesetz vom 21. März 2003103

Art. 72 Abs. 5 erster und dritter Satz

5Sie können die Polizei der Kantone und Gemeinden sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beiziehen. … Die Kontrolle an der Grenze obliegt dem BAZG.

Art. 100 Abs. 3

3Die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden, die Polizeiorgane der Kantone und Gemeinden sowie das BAZG sind verpflichtet, in ihrer dienstlichen Tätigkeit wahrgenommene oder zur Kenntnis gelangte Widerhandlungen gegen dieses Gesetz der Bundesanwaltschaft anzuzeigen.

39. Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen vom 24. Juni 1902104

Art. 25b

Die mit dem Vollzug betrauten Stellen können das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beauftragen, im grenzüberschreitenden Warenverkehr festgestellte elektrische Erzeugnisse, die diesem Gesetz nicht entsprechen, nach Artikel 96 BAZG-Vollzugsaufgabengesetz vom …105 vernichten.

103 SR 732.1

104 SR 734.0

105 SR …