Vorlage BAZG-VG Anhang 1
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten
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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des
grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020
Art. 60 Abs. 1 zweiter Satz
1… Die kantonalen Behörden melden dem BAZG die bei ihnen immatrikulierten Schiffe ausländischer Herkunft.
44. Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948113
Art. 9 Abs. 2
2Ausnahmsweise kann das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Einvernehmen mit dem BAZL die Benützung anderer Abflug- und Landungsstellen gestatten.
Art. 10
Das BAZL kann im Einvernehmen mit dem BAZG Punkte bestimmen, zwischen denen die Landesgrenze nicht überflogen werden darf.
Art. 21a Abs. 2 Bst. c
2Zum Einsatz können die folgenden vom Bundesamt für Polizei (fedpol) für diese Aufgabe ausgebildeten Personen gelangen:
c. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG;
Art. 38 Abs. 2
2Die Luftfahrzeuge im Dienste der Armee, des BAZG und der Polizei können die vom Bunde subventionierten Zivilflugplätze unentgeltlich benützen, soweit dadurch die zivile Luftfahrt nicht beeinträchtigt wird.
Art. 105 Titel und Abs. 1
II. Vorbehalt der Gesetzgebung über Zoll und Grenzsicherheit
1Die Bestimmungen der Gesetzgebung über Zoll und Grenzsicherheit bleiben vorbehalten.
113 SR 748.0