Vorlage BAZG-VG Anhang 1

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 54Fedlex · Vorlage

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des

grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020

Art. 11 Kontrollen

Zur Überprüfung der Abgabeentrichtung führen die Kantone im Landesinnern Kontrollen durch.

Art. 12

Aufgehoben

Art. 13

Gegen Verfügungen erster kantonaler Instanzen kann innerhalb von sechzig Tagen beim BAZG Beschwerde erhoben werden.

Art. 17

Aufgehoben

42. Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009111

Art. 25 Abs. 1 Bst. a

1Die absendende Person muss:

a. dem Unternehmen die Begleitpapiere übergeben, wenn das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, die Polizei- oder andere Behörden solche verlangen;

Art. 62

Polizei- und Strafbehörden sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit melden der zuständigen Behörde alle Verstösse, die eine Massnahme nach Artikel 61 nach sich ziehen könnten.

43. Bundesgesetz vom 3. Oktober 1975112 über die Binnenschifffahrt

Art. 53

Der Führer eines Rettungs-, Feuerlösch-, oder Polizeibootes oder eines Bootes des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist auf einer dringlichen Dienstfahrt wegen Missachtung der Verkehrsregeln nicht strafbar, wenn er die erforderlichen Warnsignale gibt und alle Sorgfalt beachtet, die nach den besonderen Verhältnissen erforderlich ist.

111 SR 745.1

112 SR 747.201