Vorlage BAZG-VG Anhang 1
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten
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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des
grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020
45. Fernmeldegesetz vom 30 April 1997114
Art. 33a Abschluss von Scheingeschäften
1Im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAKOM unter Verwendung einer fiktiven Identität Scheingeschäfte abschliessen, wenn:
a. die bisherigen Abklärungen erfolglos geblieben sind; oder
b. der Vollzug des Gesetzes sonst aussichtslos wäre oder unverhältnismässig erschwert würde.
2Für das Mass der zulässigen Einwirkung gilt Artikel 293 der Strafprozessordnung115.
3Das BAKOM informiert die betroffenen Personen spätestens nach Abschluss des Verfahrens über die Bestellung unter fiktiver Identität.
Art. 34 Abs. 1terBst. e
1terDer Bundesrat regelt, unter welchen Voraussetzungen die folgenden Behörden zu den nachstehenden Zwecken eine störende Fernmeldeanlage erstellen, in Betrieb nehmen oder betreiben können:
e. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im grenzüberschreitenden Verkehr.
Art. 58 Abs. 6
6Das BAKOM kann das BAZG beauftragen, im grenzüberschreitenden Warenverkehr festgestellte Fernmeldeanlagen, die diesem Gesetz nicht entsprechen, nach Artikel 96 BAZG-Vollzugsaufgabengesetz vom …116 zu vernichten.
46. Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 2004117
Art. 25 Abs. 2
Aufgehoben
Art. 63 Abs. 2 zweiter Satz
2… Es kann das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) mit der Entnahme von Warenproben beauftragen.
114 SR 784.10
115 SR 312
116 SR …
117 SR 810.21