Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten
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Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG
Art. 109h Abs. 1 Bst. f
Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Bezeichnungsänderung «dem Grenzwachtkorps» auf «den für die Personenkontrolle an den Aussengrenzen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG».
Art. 111 Abs. 5 Bst. b
Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Bezeichnungsänderung «dem Grenzwachtkorps» auf «den für die Personenkontrolle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAZG».
4. Asylgesetz vom 26. Juni 199892 (AsylG)
Art. 99 Abs. 4
Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Bezeichnungsänderung «Grenzwachtkorps» auf «den für die Personenkontrolle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit».
5. Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich vom 20. Juni 200393 (BGIAA)
Art. 9 Abs. 1 Bst. e
Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Bezeichnungsänderung «Grenzwachtkorps» auf «die für die Personenkontrolle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)».
Art. 9 Abs. 2 Bst. e
Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Bezeichnungsänderung «Grenzwachtkorps» auf «den für die Personenkontrolle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAZG».
92 SR 142.31
93 SR 142.51