Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten

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Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG

Art. 109h Abs. 1 Bst. f

Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Bezeichnungsänderung «dem Grenzwachtkorps» auf «den für die Personenkontrolle an den Aussengrenzen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG».

Art. 111 Abs. 5 Bst. b

Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Bezeichnungsänderung «dem Grenzwachtkorps» auf «den für die Personenkontrolle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAZG».

4. Asylgesetz vom 26. Juni 199892 (AsylG)

Art. 99 Abs. 4

Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Bezeichnungsänderung «Grenzwachtkorps» auf «den für die Personenkontrolle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit».

5. Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich vom 20. Juni 200393 (BGIAA)

Art. 9 Abs. 1 Bst. e

Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Bezeichnungsänderung «Grenzwachtkorps» auf «die für die Personenkontrolle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)».

Art. 9 Abs. 2 Bst. e

Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Bezeichnungsänderung «Grenzwachtkorps» auf «den für die Personenkontrolle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAZG».

92 SR 142.31

93 SR 142.51