Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten
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Der Schweizer Bauernverband (sbv) und Swiss Beef möchten den Artikel um das Ziel «Verhinderung illegaler Importe» ergänzen.
Artikel 2 Gegenstand
Absatz 1 Buchstabe b
Der Kanton SH findet, eine Definition für «weitere Vollzugsaufgaben» fehle. Nach Artikel 105 VE-BAZG-VG bestehe die Möglichkeit, mittels Verwaltungsvereinbarung Aufgaben von den Kantonen zu übernehmen. Ausserdem werde der Umschreibung der Aufgaben und der Abgrenzung zur kantonalen Hoheit zu wenig Gewicht beigemessen. Die Systematik sei entsprechend anzupassen und die klare Abgrenzung der Aufgaben von Bund und Kantonen in den Vordergrund zu rücken.
Der Kanton ZH befürchtet, nichtabgaberechtliche Vollzugsaufgaben im Personen- und Warenverkehr könnten vermischt werden.
scienceindustries und der Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie (VSS) halten den Begriff «nichtabgaberechliche Vollzugsaufgaben» (NAV) für widersprüchlich, weil viele der NAV sehr wohl abgaberechtlich seien, so z.B. in den Bereichen leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), Abgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), Alkoholsteuer und Biersteuer. Der ursprüngliche Begriff «nichtzollrechtliche Erlasse» sei beizubehalten.
Absatz 2 Buchstabe i
Der Kanton AI und die KKJPD finden, die Aufgaben des BAZG seien im Gesetz nicht ausreichend umschrieben und möchten daher eine präzisere Formulierung. So bemängelt die KKJPD, das BAZG erhalte im Gesetz wiederholt Kompetenzen «im Rahmen seiner Aufgaben». Die Strafverfolgung falle aber in den Aufgabenbereich der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Sofern das BAZG solche Aufgaben für die Kantone übernehme, müssten die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden umgehend über festgestellte Straftaten informiert werden. Diesem Umstand sei im Gesetzesentwurf Rechnung zu tragen. Allfällige Kompetenzüberlagerungen seien klar zu regeln, damit sich die verschiedenen Strafverfolgungsorgane nicht in die Quere kämen und bereits eingeleitete Strafverfahren nicht gefährdet würden.
Artikel 4 Vom BAZG zu erhebenden Abgaben
Absatz 1
Die Association des groupements et organisations romands de l'agriculture (AgorA), sbv, die Schweizer Milchproduzenten (SMP) und Swiss Beef schlagen einen zusätzlichen Buchstabe I vor (Garantiefondsbeiträge für die Finanzierung der Pflichtlager gemäss Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung).
Die SMP fügen hinzu, sie würden eine allfällige Erstinverkehrsbringerabgabe – wie sie früher diskutiert wurde – zurückweisen.
Absatz 1 Buchstabe b
Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv), Swiss Shippers' Council (SSC), die Migros und die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG Detailhandel Schweiz) fordern, die Einfuhrsteuer bei im Inland steuerpflichtigen Personen gemäss Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) sei künftig direkt von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu erheben. Der sgv, die Migros und die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz empfehlen die Bestimmungen entsprechend anzupassen.
Absatz 3