Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 51Fedlex · Ergebnisbericht
Beanstandungen sei die Auferlegung von Kosten nicht verhältnismässig. Dieser Einschätzung schliessen sich ZHK, SBV und Swiss Textiles an. Sie fordern eine Präzisierung im Gesetzestext oder im Erläuternden Bericht. Dahingehend äussert sich auch der VFAS.
SWISSMEM schreibt, hinsichtlich der Verfahren auf Erlass einer Verfügung und Einspracheverfahren habe das BAZG praktisch immer einen Vorwand, dem Zollanmelder Kosten aufzuerlegen. Dies, weil jede Beanstandung der Zollverwaltung auf einer Kontrolle basiere (formell oder materiell).
sgv, SSC, IG Detailhandel Schweiz, COOP und Migros wollen diese Bestimmung ersatzlos streichen. Dies, weil das BAZG seine ordentlichen Aufgaben kostenlos zu erbringen habe.
Die Streichung fordern auch HANDEL Schweiz und SPEDLOGSWISS. Sie argumentieren, es handle sich hier nicht um einen Sonderaufwand. Es sei nicht relevant, ob aus den Kontrollen Beanstandungen resultierten. Vielmehr seien dies originäre Aufgaben des BAZG, die über Steuern finanziert würden.
Spediware Schenker ist der Meinung, Kosten seien nur gerechtfertigt, wenn die Beanstandungen des BAZG nicht nebensächlich seien.
Artikel 63 Höhe der Kosten und Entschädigung
ig Detailhandel Schweiz, Migros, COOP, sgv, SSC, HANDEL Schweiz und SPEDLOGS-WISS wollen den Artikel streichen. Dies begründen sie damit, dass das BAZG seine ordentlichen Aufgaben kostenlos zu erbringen habe.
4.1.7 7. Titel: Datenbearbeitung und Risikoanalyse sowie Qualitätssicherung
1. Kapitel: Datenbearbeitung
CVP, FDP, SP, GLP und Grüne verlangen Nachbesserungen im Bereich des Datenschutzes. Grüne, SP und Digitale Gesellschaft begründen ihre generell ablehnende Haltung gegenüber der gesamten Gesetzesvorlage besonders mit Mängeln im Datenschutz.
1. Abschnitt: Daten natürlicher Personen Artikel 64 Personendaten
Der Kanton Bern, die SP und die Grüne verweisen auf die Kritik des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)34. Dieser hat im Rahmen der Ämterkonsultation festgehalten, dass die Regelungen rund um die Datenbearbeitung ungenügend seien. Die SP macht weiter geltend, dass es keinen Sinn mache, neue Datenbanken zu generieren. Viele personenbezogene Daten würden bereits vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und den jeweiligen Polizeiorganen gesammelt. Daher verlangen SP und Garanto, den Artikel weitgehend zu streichen.
Die GLP schreibt, die Bestimmungen um die Datenbearbeitung seien zu offen formuliert. So sei es nicht möglich einzuschätzen, welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet würden. Sie verlangt eine klare und transparente Regelung der wesentlichen Grundzüge der geplanten Datenbearbeitungen und Schnittstellen im VE-BAZG-VG. Die Kantone SH und ZH argumentieren ähnlich. Sie stellen die Verhältnismässigkeit der Kompetenzen, die dem BAZG zugesprochen werden, in Frage und fordern eine Überprüfung des Gesetzestextes hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
34 www.edoeb.admin.ch > aktuell > Ungenügende Regelung der Datenbearbeitung in neuem Zollpolizeigesetz.