Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten

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ausüben könnten. Aufgrund dieser Anpassung dürfe es zu keinen Entlassungen und signifikanten Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen kommen.

Auch Spediware Schenker findet, eine grundsätzliche Bewaffnung des Personals mache keinen Sinn.

Absatz 2

Der Kanton NW verweist auf seine Bemerkungen zu Artikel 87 Absatz 2 VE-BAZG-VG. Im Gesetz müsse ergänzt werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die notwendigen Ausbildungen verfügen müssten, wie sie bei anderen Behörden vorgegeben seien, die über die gleichen Zwangsmassnahmenkompetenzen verfügten (analog Artikel 15 des Bundesgesetz vom 20. März 2008 über die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG; SR 364).

2. Kapitel: Personal des BAZG Artikel 101 Vereidigung

Transfair schreibt, das Tragen einer Waffe und die Vereidigung für die Angehörigen des BAZG würden schwerwiegende Änderungen bedeuten. Es sei darauf zu achten, dass genügend Arbeitsplätze für Mitarbeitende zu Verfügung stehen würden, die nicht an der Front arbeiten wollten oder könnten.

Artikel 102 Nachweis der Berechtigung zur Vornahme von Amtshandlungen

Transfair merkt an, im Grundsatz sei nichts dagegen einzuwenden, wenn sich das Personal gegenüber Dritten ausweise. Jedoch solle dies nicht nur mittels Namensschild, sondern auch mittels Zahlencode, der Personalnummer, möglich sein. Der Verband verweist auf eine entsprechende Petition, die beim BAZG eingereicht und genehmigt worden sei. Transfair beantragt, dies im erläuternden Bericht explizit aufzuführen.

Buchstabe b

Es sei nicht nachvollziehbar, welche anderen Formen ausser Dienstausweis gemeint sein könnten, so HANDEL Schweiz und SPEDLOGSWISS. Im Hinblick auf die Digitalisierung sei auch ein digitaler Dienstausweis ein Dienstausweis. Die beiden Wirtschaftsverbände beantragen, die genannten anderen Formen im Gesetz zu konkretisieren.

Buchstabe c

SP und Garanto beanstanden, dem BAZG werde freie Hand gegeben, eine andere Form zum Nachweis der Berechtigung einzuführen – so zum Beispiel das Tragen des Namensschilds. Die Belegschaft habe keine guten Erfahrungen damit gemacht. Es sei in der Vergangenheit zu Fällen von Tätlichkeiten oder Drohungen gegenüber Mitarbeitenden gekommen, da diese aufgrund des Namensschilds hätten ausfindig gemacht werden können. Der Buchstabe sei zu streichen.

Gemäss dem Kanton NW sind die Berechtigungen im Gesetzt zu definieren. Nur so seien sie zu erkennen und könne ein Missbrauch minimiert werden.

HANDEL Schweiz und SPEDLOGSWISS beantragen, Buchstabe c zu streichen.

4.1.10 10. Titel: Aufgaben des BAZG Artikel 103 Grundsatz

Gemäss dem Kanton SO werden die Aufgaben des BAZG erst nach den einzelnen Ermächtigungen mit Artikel 103 ff. VE-BAZG-VG genannt. Der Kanton schlägt eine inhaltliche Umstellung vor – die Aufgaben seien zu Beginn zu nennen und erst danach die Regelung zu