Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten
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Artikel 107 Massnahmen und Leistungen bei nichtabgaberechtlichen Vollzugsaufga-
ben
Laut dem Kanton GR erschliesst sich aus den Erläuterungen nicht, welche Auswirkungen die Eingrenzung der Massnahmen und Leistungen haben wird. Insbesondere sei nicht nachvollziehbar, was dies für die künftig auszuhandelnden Kantonsvereinbarungen bedeute. Für den Kanton würden sich diese Fragen unter anderem im Zusammenhang mit dem Flughafen Samedan stellen.
Absatz 1 Buchstabe d
Die Post schreibt, sie als Anmelderin im Postverkehr müsse allenfalls Waren vernichten. Die daraus resultierenden Kosten wolle sie nicht tragen. Die Post beantragt, eine Regelung vorzusehen, welche die verantwortliche Person im Inland verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.
Neuer Artikel 107a
Gemäss COOP, Migros und IG Detailhandel Schweiz ist es für die betroffenen natürlichen und juristischen Personen wichtig, sich über die Praxis des BAZG informieren und an erlassenen Richtlinien, Entscheiden und Urteilen orientieren zu können. Aktuell bestehe in diesem Bereich zu wenig Transparenz. Aus diesem Grund beantragen die drei Vernehmlassungsteilnehmenden dazu eine neue Bestimmung (Art. 107a), die es dem BAZG ermöglichen soll, Entscheide, Richtlinien und Merkblätter, die für die Praxis des BAZG relevant sind, zu veröffentlichen. Ferner sollen die Gerichte dem BAZG die Urteile, die gestützt auf den VE-BAZG-VG ergehen, unaufgefordert zustellen, damit das BAZG sie sammeln und periodisch veröffentlichen kann.
4.1.11 11. Titel: Amtshilfe und Zusammenarbeit
1. Kapitel: Amtshilfe
1. Abschnitt Nationale Amtshilfe Artikel 108 Nationale Amtshilfe
Spiritsuisse beantragt, diesen Artikel zu streichen.
Absatz 1
réservesuisse fordert, an dieser Stelle seien auch Organisationen der Wirtschaft zu nennen, denen gesetzliche, öffentliche Aufgaben übertragen worden seien. Sie beantragen, den Artikel entsprechend zu ergänzen.
Artikel 109 Spontane Amtshilfe
Spiritsuisse verlangt, auch diesen Artikel zu streichen.
2. Abschnitt: Internationale Amtshilfe Artikel 113 Zulässige Massnahmen
sgv, scienceindustries und VSUD fordern, Amtshilfe nur unter gesetzlich engen Bestimmungen zu gewähren. scienceindustries beantragt hierzu einen neuen Absatz. Die ersuchte Amtshilfe sei nur dann zu gewähren, wenn der zu untersuchende Sachverhalt durch die schweizerische Gesetzgebung abgedeckt sei.
Artikel 114 Mitwirkungspflicht
Spiritsuisse merkt an, Absatz 3 sei vor Absatz 2 aufzuführen, da das Berufsgeheimnis sonst keine Wirkung habe.